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TV-Inspektion bei Neubauabnahme und Altbausanierung – eine notwendige Endeckungsreise in die Unterwelt mit Rohrkamera

(PM) , 22.04.2009 - Viele Bauherren kennen das Problem: Bei Neubauten und Altbausanierungsmaßnahmen gibt es regelmäßig Probleme mit dem Entwässerungssystem. Es ist sozusagen das vernachlässigte Stiefkind.

Entweder sind Abflussleitungen undicht oder nicht richtig angeschlossen. Aber auch Fremdmaterial kann sich in den Abflussleitungen befinden.

Die Untersuchung der Abflussleitungen mit einer Rohrkamera (TV-Inspektion) kann man auch als Endeckungsreise in die Unterwelt bezeichnen. Sie ist eine Überprüfungsmaßnahme, die klaren Aufschluss über den optischen Innenzustand von Entwässerungssystemen liefert. Zudem erfolgt eine Überprüfung des Rohrleitungsverlaufs, wenn darüber keine detaillierten Informationen in Form eines Entwässerungsplans vorliegen.

Bau- und Installationsmängel, eingetretene sowie absehbare Schäden und Störungen können dadurch i.d.R. sicher diagnostiziert werden.

Beispiele:

• Abflusshindernisse wie Wurzeleinwuchs, Inkrustationen, Bauschutt, einragende Rohrstutzen und Dichtungen,
• Rohrschäden wie Risse, Brüche, Korrosionen,
• Leitungslageabweichungen wie Muffenversätze, Unterbögen („Wassersäcke“)

Aus diesen Gründen ist eine TV-Inspektion als Instrument der modernen Rohruntersuchung nicht mehr wegzudenken. Eine TV-Inspektion ist eine relativ kostengünstige Überprüfungsmaßnahme, die mögliche Regressansprüche vermeiden kann.

In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass bei Rohrbrüchen ein Versicherungsfall vorliegt. Das schließt ein, dass die Kosten der TV-Inspektion und dem dazugehörigen Dokumentationsmaterial von der Gebäudeversicherung getragen werden. Hier gilt grundsätzlich: Keine Dokumentation – keine Versicherungsleistung!

Zu diesem Thema hat Abfluss-AS bereits einen Artikel mit dem Titel „Rohrbruch & Gebäudeversicherung - Wer trägt eigentlich die Kosten bei Rohrbrüchen und Dichtheitsprüfung?“ veröffentlicht.

Es gibt recht unterschiedliche Anlässe, die eine TV-Inspektion nahelegen bzw. erforderlich machen, z.B.:

• Immobilien-Eigentümerwechsel (um böse Überraschungen nach dem Kauf zu vermeiden)
• Neubauabnahme: Kontrolle von neu verlegten Abflussleitungen
• Zustandskontrolle: Erfassung des baulichen Zustandes von Abflussleitungen
• Vorabklärungen für Sanierungsvorhaben und Umbauten in Zusammenarbeit mit Planungsbüros
• Aufzeichnen des exakten Leitungsverlaufs bei fehlenden Bestandsplänen
• Festlegen von Maßnahmen und Prioritäten, auch als Grundlage für Kostenberechnung
• Überwachung von Abflussrohrreinigungs- und Fräsarbeiten
• Gesetzliche Vorgaben

Verpflichtung zur Eigenkontrolle: Jeder Betreiber einer Abfluss- und Kanalanlage ist nach geltenden Bestimmungen von Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Eigenkontrollverordnung (EKVO) verpflichtet, die Dichtheit seines Entwässerungssystems sicherzustellen und nachzuweisen.

In vielen Fällen kann gegenwärtig noch ein solcher Dichtheitsnachweis bereits durch eine TV-Inspektion als erbracht gelten (Abstimmung mit der Kommune erforderlich). Sollte jedoch bei der TV-Inspektion bereits erkannt werden, dass z. B. Grundwasser in die Abflussleitungen eindringt, kann auf die Dichtheitsprüfung verzichtet werden. Stattdessen sollten Grundleitungen gleich repariert werden, um Kosten zu sparen.

Bauherren, Ingenieure und Installateure haben durch eine TV-Inspektion die Möglichkeit entweder vor der eigentlichen Baumaßnahme oder im Rahmen der Bauabnahme das Entwässerungssystem zu kontrollieren, um so evtl. Schäden oder Abflusshindernisse festzustellen.

Über alle technischen und rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang informiert die Abfluss-AS-Allianz auf ihrer Homepage (www.abfluss-as-allianz.de), gerne auch telefonisch.
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