Mit der Ausgliederung der TV-Sparte von Philips an den Joint-Venture Partner TP Vision Germany GmbH wurde auch der Rahmenvertrag zur Entsorgung der Altgeräte neu verhandelt.
(PM) Osnabrück, 24.07.2012 - TP Vision ist ein Unternehmen, das in der Welt der visuellen digitalen Unterhaltung zu Hause und der TV-Marke Philips verpflichtet ist. Als weltweit führender Anbieter in den Bereichen Healthcare, Lifestyle und Lighting integriert Philips - im Einklang mit dem Markenversprechen “sense and simplicity” - Technologien und Design-Trends, die auf die Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten sind und auf Ergebnissen von Marktforschung basieren. Mit dem Joint-Venture von Philips und TP Vision wirken nun Substanz und Kompetenz zweier bedeutender Akteure im TV-Geschäft zusammen.
„Die Leistungsfähigkeit hat Hellmann Process Management bereits als langjähriger Dienstleister für die Kooperation ProReturn (Philips, Loewe, Sharp) unter Beweis gestellt. Durch die Erfahrung und die nachhaltige Ausrichtung ist HPM deshalb für uns ein besonders geeigneter Partner bei der Umsetzung des ElektroG“, unterstreicht Herbert Rutkowski, Leiter des Zentralen Umweltschutzes bei Philips die Entscheidung für den Vertragsabschluss. Denn schließlich geht es bei dem Rahmenvertrag um mehr als eine klassische Recyclingdienstleistung: Neben der Rücknahme und sicheren Verwertung der Elektroaltgeräte geht es ebenso um die Mengenmeldungen zur Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear).
So stehen Gesetzeskonformität mit dem ElektroG auf der einen sowie der Ressourcenschutz auf der anderen Seite gleichermaßen im Mittelpunkt des Interesses von Auftraggeber und Auftragnehmer: „Wir teilen und schätzen die nachhaltige Umweltphilosophie unserer Kunden und legen besonderen Wert auf ressourcenschonende Recyclinglösungen. Das wir nun auch für TP Vision unsere Dienstleistung unter Beweis stellen dürfen macht uns stolz“, betont der Geschäftsleiter von Hellmann Process Management, André Pohl.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das ElektroG vom 24. März 2005 regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Es bestimmt u.a., dass die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten auf Anordnung der gemeinsamen Stelle (Stiftung Elektro-Altgeräte Register), Altgeräte aus privaten Haushalten von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu betreibenden Übergabestellen abholen, transportieren sowie anschließend verwerten.