Pressemitteilung, 29.09.2015 - 12:33 Uhr
Perspektive Mittelstand
Streitthema Betriebskosten
Warum man bei den Betriebskosten gründlich nachrechnen sollte
(PM) Magdeburg, 29.09.2015 - Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass es bei Betriebskostenberechnungen häufig zu Fehlern kommt. „Betriebskosten sind ein Streitthema bei Mietern und Vermietern. Ist die Nebenkostenabrechnung aufgestellt, muss der Vermieter entweder nachzahlen oder der Mieter bekommt ein Guthaben ausgezahlt“, erklärt Thomas Filor. „Jedes Jahr geht es erneut darum, inwieweit eine geleistete Vorauszahlung die Kosten deckt oder nicht“. Ausschlaggebend ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV), sowie die Absprachen im Mietvertrag. Die Paragrafen 2 bis 16 der BetrKV beinhalten die Aufklärung darüber, welche Nebenkosten der Vermieter in seiner Nebenkostenabrechnung berücksichtigen kann. Aufgelistet sind unter anderem Heizkosten, Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll, Gartenarbeiten, Haus- und Straßenreinigung, zum Haus gehörende Versicherungen und die Grundsteuer. Der darauffolgende Paragraf 17 "sonstige Kosten" beinhaltet beispielweise die Reinigung der Regenrinne, Wartung von Alarmanlagen, Aufzügen oder Rauchmeldern. „Möglich wären auch Extrakosten für einen Hausmeister, aber nur, wenn dieser auch administrative Aufgaben wie reparieren, gärtnern, putzen, Winterdienst übernimmt,“ erklärt Thomas Filor aus Magdeburg. Anbei werden die Betriebskosten nach Kopf oder Wohnfläche auf die Mietparteien verteilt – und das je nach Mietvertrag und definierten Umlageschlüssel. Wasserverbrauch und Heizkosten werden meist separat und individuell abgerechnet. Im Umlageschlüssel werden die jeweiligen Einzelbeiträge pro Wohnung addiert und die Summe der Vorauszahlung wird abgezogen – nun kann man sehen, ob es sich um ein Guthaben oder eine Nachzahlung handelt. An dieser Stelle macht Thomas Filor auf das Recht jeden Mieters aufmerksam, Rechnungen einzusehen oder Kopien zu erhalten. „Streitpotential herrscht vor allem in großen, unübersichtlichen Wohneinheiten oder bei überraschend hohen Nachzahlungen“, weiß Thomas Filor. Unterdessen haben Vermieter ein Jahr Zeit für die Betriebskostenabrechnung. Ist die Nachzahlung utopisch hoch, können in vielen Fällen Ratenzahlungen vereinbart werden, Guthabenauszahlungen erfolgen meist direkt. „Schließlich geht es auch bei Betriebskosten darum, sich genau zu informieren, um sich im Streitfall schützen zu können“, rät Thomas Filor abschließend. Weitere Informationen unter www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/


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ÜBER THOMAS FILOR

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.