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Strafurteile im Wasser-Riese-Prozess vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Nürnberg gesprochen

(PM) Potsdam, 09.10.2011 - In dem sogenannten Wasser-Riese-Strafverfahren wurde nach Auskunft der Justizpressestelle in Nürnberg am 20. Juli 2011 vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Nürnberg ein Urteil gesprochen (Az. 47 Ls 508 Js 373/06). Der dort angeklagte Herr W. wurde laut Mitteilung des Gerichtssprechers zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten unter Einbeziehung einer früheren Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Der Angeklagte Sch. wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Vorgeworfen wurden ihnen insgesamt 77 Fälle des Betruges. Hintergrund des Falles sollen nach Auskunft des Gerichtssprechers rechtliche Rahmenbedingungen bei Verträgen mit Trinkwasseraufbereitungsanlagen und ein umstrittenes Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer sein. Das Strafurteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verträge der Trinkwasseraufbereitungsanlagen bei der Firma Wasser-Riese Ltd. & Co. KG. waren mit Zusatzvereinbarungen versehen, demzufolge die Anlage für sechs Monate getestet werden konnte. Innerhalb dieser Testphase stand es den Käufern frei, das Vertragsverhältnis zu lösen, wobei die Firma Wasser-Riese den zugleich abgeschlossenen Darlehensvertrag übernehmen sollte. Als sich einige Käufer auf die Zusatzklausel beriefen, wurden sie von der Verkäuferin an die finanzierende Bank verwiesen. Die wiederrum behauptete, von nichts gewusst zu haben und wollten den Darlehensvertrag erfüllt haben.

Doch nicht bloß die Käufer dieser Trinkwasseraufbereitungsanlagen dürfte dieses Strafurteil interessieren, sondern ggf. auch die Käufer und Verpächter der in Nürnberg ansässigen insolventen Firma GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH bzw. der schweizerischen GFE Energy AG: Zwar hat das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in Sachen GFE Nürnberg mit dem Wasser-Riese-Strafverfahren vom reinen Sachverhalt nichts zu tun. Eine Gemeinsamkeit liegt allerdings darin, dass die Verurteilten W. und Sch. zugleich Beschuldigte im Fall der deutsch-schweizerischen Unternehmensgruppe GFE sind und somit, sollte die jetzige Entscheidung rechtskräftig werden, im Ermittlungsverfahren der GFE bereits vorbestraft sind.
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