Pressemitteilung, 16.03.2009 - 14:50 Uhr
Perspektive Mittelstand
Steuervorteile von offenen Immobilienfonds
(PM) , 16.03.2009 - In den Jahren 2005 und 2006 befanden sich die offenen Immobilienfonds in einer Krise und hatten unter erheblichen Mittelabflüssen zu leiden. Nachdem der zweite offene Immobilienfonds aufgelöst wurde, sind noch mehr Anleger unsicher geworden und haben noch mehr Geld aus den Fonds abgezogen. Auch wenn es bei einigen Fonds zu Zahlungsengpässen kam, so ist in den darauf folgenden Jahren kein Immobilienfonds mehr aufgelöst worden. Durch das Herabsetzen der Steuerfreibeträge haben die Anbieter ihre Scheu vor offensiver Werbung verloren und mehr Anleger durch Werbung darauf aufmerksam gemacht, dass sie durch eine Investition in einen offenen Immobilienfonds Steuern sparen können. Doch nicht alle Immobilienfonds haben die gleichen Steuervorteile, nur jene die einen Großteil des Fondskapitals in ausländische Immobilien investiert haben. Durch das Doppelbesteuerungsgesetz werden die im Ausland erzielten Gewinne in Deutschland nicht nochmal versteuert. So kann es bei einigen Fonds durchaus sein, dass sie zu 100 % steuerfrei sind, da sie ausschließlich in ausländische Immobilien anlegen. Somit ist es wichtig vor einer Investition die Immobilienstruktur der betreffenden Fonds zu vergleichen. Auch mit der seit 1.1.2009 geltenden Abgeltungssteuer werden die "http://www.vermoegend.com/Investmentfonds/Immobilienfonds.html“ >offenen Immobilienfonds< mit dem Anlageschwerpunkt im Ausland sehr interessant bleiben, da die steuerlichen Vorteile nicht entfallen. Natürlich wird auf anfallende Kurs- und Veräußerungsgewinne die Abgeltungssteuer berechnet werden werden, solange die Gewinne den Pauschbetrag von 801 € pro Person überschreiten. Jedoch werden nur die Gewinne aus den inländischen Immobilien unter diese Rechnung fallen, weshalb offene Immobilienfonds mit Schwerpunkt Ausland noch interessanter werden. Zusätzlich muss noch gesagt werden, dass die Spekulationsfrist bei Immobilienfonds 10 Jahre beträgt, d.h. alle Veräußerungsgewinne die nach Ablauf dieser Frist anfallen, sind sowieso steuerfrei. Verkauft der Anleger aber innerhalb der 10 Jahre, so muss er die Abgeltungssteuer beachten, die mit 25 % auf die Höhe des Gewinns durch die Veräußerung angerechnet wird.Man kann also sagen, dass die “www.abgeltungssteuer2009.net/Abgeltungssteuer-Offene-Immobilienfonds-Abgeltungssteuer-offene-Fonds.offen-immobilienfonds-abgeltungs.0.html“ >offenen Immobilienfonds< durch die Abgeltungssteuer zu den Gewinnern unter den Investmentfonds gehören.Autor: Stefan Bornhöftfinads GmbHBessemerstr. 8212103 Berlin