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Steuerhinterziehung im Fokus - Rechtzeitige Selbstanzeige

Football Leaks sorgt im Zusammenhang mit vermeintlicher Steuerhinterziehung für Schlagzeilen. Es gilt die Unschuldsvermutung. In Deutschland können Steuerhinterzieher noch eine Selbstanzeige stellen.
(PM) Köln, 07.12.2016 - Unter dem Stichwort "Football Leaks" wird über Steuertricks bekannter Fußballer spekuliert. Abgesehen von Überlegungen zur Rechtmäßigkeit der Berichterstattung gilt natürlich auch in diesen Fällen grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Es zeigt aber auch, dass Steuerhinterziehung oder der Verdacht auf Steuerhinterziehung weiterhin ein Thema ist, das für Schlagzeilen sorgt und auch bei vielen Finanzministern weiterhin weit oben auf der Agenda stehen dürfte.

Für Steuersünder bedeutet dies, dass sie ein äußerst riskantes Spiel spielen, wenn sie weiterhin versuchen, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Die Gefahr, dass das Schwarzgeld entdeckt wird, steigt durch verstärkte Kooperationen der Staaten untereinander kontinuierlich. Auch vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten, der 2017 beginnt, wird die Luft für Steuersünder immer dünner. In Deutschland besteht nach wie vor die Möglichkeit, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen und damit einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung zu entgehen. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie allerdings rechtzeitig gestellt werden, d.h. bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde. Zudem muss sie auch vollständig und fehlerfrei sein.

Daher sollte die Selbstanzeige auch nie ein "Schnellschuss" sein, sondern gründlich und detailliert vorbereitet werden. Die Anforderungen des Gesetzgebers an die strafbefreiende Selbstanzeige sind hoch. Darum sollte eine Selbstanzeige mit entsprechender kompetenter juristischer Unterstützung erstellt werden. Wer auf diese Hilfe verzichtet und es auf eigene Faust oder mit Musterformularen versucht, geht das Risiko ein, dass die Selbstanzeige missglückt. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt und nicht strafbefreiend wirkt.

Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige (www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie am Ende auch strafbefreiend wirkt.
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