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Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft
Pressemitteilung

Steuererklärung 2008 – Durch Einspruch die Ansprüche für die Zukunft sichern

(PM) , 24.03.2009 - Berlin, 24.03.2009 - Bald ist es wieder soweit: Am 31. Mai 2009 müssen Millionen Bundesbürger ihre Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr abgeben. Für manche der geltend gemachten Positionen steht allerdings nicht eindeutig fest, wie sie sich letztendlich steuerlich auswirken. Es sind Musterverfahren beim Bundesfinanzhof oder beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die noch nicht entschieden sind.

Die Finanzverwaltung hilft sich damit, indem sie Steuerbescheide, in denen es auf Verfassungsmäßigkeit ankommt, insoweit für vorläufig erklärt. Welche Verfahren dieser Vorläufigkeitsvermerk konkret betrifft, macht das Bundesfinanzministerium in seinem so genannten Vorläufigkeitskatalog bekannt (aktuell: Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom
10. November 2008). Gegenwärtig umfasst dieser Katalog acht Verfahren.

Die Zahl der tatsächlich beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren liegt jedoch weit höher. Die Ecovis-Statistik weist derzeit rund 60 Fälle auf. Auf alle diese Verfahren bezieht sich der Vorläufigkeitsvermerk auf den Steuerbescheiden nicht. Bei Differenzen zwischen der eigenen Steuerberechnung und der vom Finanzamt ermittelten Steuerlast, kann es sich also lohnen, einen Steuerberater einzuschalten oder die Verbraucherzentrale um Hilfe zu bitten. Die Fachleute prüfen, woraus die unterschiedlichen Summen resultieren und ob der Abweichung eventuell ein Sachverhalt zugrunde liegt, für den ein Verfahren anhängig ist, dessen Ausgang unter Umständen später zu einer Vergünstigung für den Steuerzahler führt. Dann wird mit Bezug auf das Verfahren Einspruch eingelegt.

Generell sollte jeder seinen Steuerbescheid gründlich prüfen, weil ein Großteil der Bescheide erfahrungsgemäß fehlerhaft ist. Der Steuerzahler muss auch hier feststellen, woraus sich die Differenz zwischen dem selbst errechneten Ergebnis und dem vom Finanzamt geforderten Steuerbetrag ergibt. Nur so kann er einen Einspruch gegen seinen Steuerbescheid begründen. Der Einspruch ist an das zuständige Finanzamt zu richten. Die Frist dafür beträgt 1 Monat.

Über Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 30 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 2.700 Mitarbeiter. Die Beratungsschwerpunkte und Kernkompetenzen von Ecovis liegen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, darunter mehr als 20.000 gewerbliche Kunden, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Die fachübergreifende Zusammenarbeit schafft neue Beratungsansätze und ermöglicht spezielle Branchenlösungen.

Die ECOVIS Akademie AG ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.

Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann@ecovis.com www.ecovis.com
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