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Pressemitteilung

Steuerbonus für Mietwohnungsbau

Wie neue Steuergesetze Vorteile für Käufer ermöglichen
(PM) Magdeburg, 10.03.2016 - Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen auf neue Steueränderungsgesetze aufmerksam: Wer nämlich zwischen 2016 und 2018 einen Bauantrag zum Bau von Mietwohnungen gestellt hat, erhält einen Steuerbonus. So wurde vergangenen Monat, am 3.2.2016, ein entsprechendes Steueränderungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen. „Nichtsdestotrotz muss man sich bei höheren Abschreibungen natürlich auch an gewisse Regeln halten“, erklären die Experten der MCM Investor Management AG weiter. So verhält es sich ab 2016 beispielweise so, dass es eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten geben soll, die in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegen. Dazu gehören Objekte, für die eine Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze gelten. Für diese Regelung wird dem Einkommenssteuergesetz ein neuer § 7b EStG hinzugefügt. Käufer können also im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung sowie in dem darauffolgenden Jahr bis zu jeweils 10 Prozent als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen – im darauffolgenden dritten Jahr sind es bis zu 9 Prozent. „Mit dieser Gesetzeslage können also bis zu 35 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden“, kalkulieren die Experten der MCM Investor. Doch was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung von 9 oder 10 Prozent? „Hierbei handelt es sich um die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten der nach Absatz 2 begünstigten Investition, jedoch maximal 2 000 Euro je Quadratmeter“, so die MCM-Experten.

Unterdessen ist es natürlich ausschlaggeben, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2018 gestellt wird – alles andere zählt nicht. So wird die Sonderabschreibung nach § 7 b EStG letztmalig im Veranlagungszeitraum 2022 möglich sein. Schließlich sagen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg zu der neuen Steuervorschrift: „Ein klares Ziel ist es, den Wohnungsbau langfristig anzuregen und Perspektiven für den privaten Wohnungsbau zu schaffen“.
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