Pressemitteilung, 22.02.2006 - 10:30 Uhr
Perspektive Mittelstand
Staatliches Wettmonopol treibt Verbraucher in rechtliche Grauzonen - Politiker hüten lukrative Einnahmequelle - Im Internet verliert der Fiskus
(PM) , 22.02.2006 - Düsseldorf – Die Rechtslage für den deutschen Sportwettenmarkt bleibt weiterhin unübersichtlich. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) zum staatlichen Wettmonopol steht noch aus. Vor kurzem musste der österreichische Online-Wettanbieter Betandwin einen Rückschlag einstecken. Das Landgericht Köln hat dem Unternehmen untersagt, auf der eigenen Web-Seite Sportwetten und Glücksspiele in Deutschland anzubieten. Das Gericht wies Betandwin in der mündlichen Urteilsbegründung an, über die in Nordrhein-Westfalen (NRW) erzielten Umsätze Auskunft zu geben, berichtet der Nachrichtendienst. Geklagt hatte die staatlich konzessionierte Westdeutsche Lotteriegesellschaft (WestLotto), die im bevölkerungsstarken NRW zahlreiche Lotterien durchführt und über Oddset auch Sportwetten anbietet. "Die staatlichen Anbieter von Glücksspielen argumentieren oft sehr moralisch. Wenn ihr Monopol falle, so ihre Begründung, dann sei dem Missbrauch und vor allem der Suchtgefahr Tür und Tor geöffnet. Nach Medienberichten hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht kritisch darauf hingewiesen, wie etwa die Westdeutsche Lotterie im Internet wirbt. Wirken Sprüche wie 'Ran an die Millionen!' oder Du bringst Dich um die Chance Deines Lebens, wenn Du nicht spielst' als Suchtprävention? Das kann ich mir kaum vorstellen“, kritisiert Helmut Sürtenich, Vorstandschef Vorstandschef der Stratega-Ost Beteiligungen AG www.stratega-ost.de in Düsseldorf. Der bayerische Finanzminister Faltlhauser habe wohl eher die wahre Motivation der Länder und des Staates bei der Bewahrung des staatlichen Wettmonopols auf den Punkt gebracht: „Erstens ist es gut, dass wir die Glücksspiele in staatlicher Hand halten und dadurch Kontrolle ausüben. Zweitens ist es gut, dass wir dadurch Einnahmen haben“. Letztgenanntes sei nach Auffassung von Sürtenich entlarvend und begründet die wahre Motivation des Staates, die allerdings zur einer massiven Einschränkung von Freiheitsrechten führe und genau das Gegenteil von Suchtprävention erreiche. Eine mangelhafte Liberalisierung des Wettgeschäftes treibe zudem wettbegeisterte Spieler in die Hände unseriöser Anbieter, die nicht vor illegalen Werbemitteln zurückschrecken. So werde der Verbraucher in eine rechtliche Grauzone und auf Märkte gedrängt, die keiner europäischen Regulierung unterstellt seien. In Folge des Monopols befänden sich weniger als ein Prozent aller deutschsprachigen Online-Wettangebote in Deutschland, so eine aktuelle Studie, die der finnische Anbieter von Sportwetten und Casinospielen PAF für den deutschen Markt in Auftrag gegeben hat. Von rund 2,7 Milliarden Euro, die 2004 von Deutschen im Internet-Glücksspiel umgesetzt worden seien, seien daher über 70 Prozent am deutschen Fiskus vorbeigeflossen. Florian Disson, Area Manager für PAF in Deutschland, hält es für nicht stichhaltig, wenn die Liberalisierung des Sportwettenmarktes mit dem Wegfall der Sportförderung gleichgesetzt werde. Dies sei kein Grund, an einem in die Jahre gekommenen Monopol festzuhalten. Vielmehr müsse über neue Wege bei der Breitensportförderung nachgedacht werden. Im Falle einer Marktliberalisierung hätten seriöse Buchmacher bereits eine gemeinsame Verpflichtung aller Anbieter in Aussicht gestellt, den Breitensport auch weiterhin zu fördern. Nach Ansicht der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach www.ra-hambach.com sind die Befürworter eines staatlichen Glücksspielmonopols in der Pflicht sich zu erklären, "wie sie ihre europarechtswidrige Beschränkungspolitik vor dem Hintergrund massiver Werbemaßnahmen (nicht zuletzt im Zusammenhang mit Fußball-WM 2006) trotzdem rechtfertigen wollen". Für weitere Informationen: nic.prNetwork Integrated CommunicationKurfürstenstraße 4053115 Bonn Tel.: 0228 - 620 44 76Fax: 0228 - 620 44 75info@nic-pr.de