Pressemitteilung, 20.12.2006 - 21:11 Uhr
Perspektive Mittelstand
Staatliche Trojaner auf privaten PCs - Was lassen wir uns eigentlich noch alles gefallen?
(PM) , 20.12.2006 - (DCRS/IH) Das Innenministerium hatte jüngst geäußert, dass „ein Bedarf“ für Online-Durchsuchungen von privaten Computern bestünde und weiterhin, dass das BKA sich bereits „in die Lage“ versetzt hat, im Falle einer gerichtlichen Anordnung, dies bereits zum jetzigen Zeitpunkt umsetzen zu können. Womit man davon ausgehen darf, dass dieses Verfahren bereits angewendet wird, allen entgegengesetzten Beteuerungen zum Trotz.Wie Sicherheitsexperten aus der Wirtschaft bestätigen sind Firewalls und Antivirensoftware kein sicherer Schutz gegen die Spionage des Staates. Zu unsicher und lückenhaft seien die verfügbaren Produkte.Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich nun in die Diskussion eingeschaltet und unmissverständlich seine Abneigung gegen diese Ermittlungsmethode  dargelegt. „Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind“, sagte er der Berliner ZeitungDCRS meint: Der Staat sollte sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind ?! Heißt das nun de facto, dass der Staat dieses Mittel explizit bereits anwendet – und dies ohne eine „gesetzliche Zuweisung“, sprich Legitimierung tut ?!Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), hatte ebenfalls die unbemerkte Durchsuchung von privaten Computer als einen beträchtlichen Eingriff in die Privatsphäre bezeichnet, diesen aber in Ausnahmefällen nicht ausgeschlossen.    DCRS meint: Was ist denn nun der Ausnahmefall? Der verdächtige Serienmörder, der verdächtige Amokläufer, der verdächtige Sexualverbrecher, der verdächtige Kinderpornohändler, der verdächtige Raubkopierer, der verdächtige Steuersünder... der Normalbürger? Herr Hartenbach und Herr Schäuble streben doch bestimmt eine sehr allgemein gehaltene Formulierung des Gesetzestextes an, so dass dann im Einzelfall nach „Gutdünken“ entschieden werden kann, sprich ein Schutz der Privatsphäre der einzelnen Person ist vollkommen zu nichte gemacht. Private Fotos, Texte, Videos, Emails etc. können dann vom örtlichen Polizeimeister, von der Sozialkasse oder vom Finanzbeamten eingesehen und beim nächsten Stammtischtreffen zum Besten gegeben werden. Soweit muss es gar nicht kommen, es reicht schon, wenn die benannten Personen, den eigens zum Geburtstag des Liebsten gedrehten Strip der Ehefrau anschauen.Herr Schaar legte weiterhin dar, dass eine Hausdurchsuchung in keiner Weise mit der unbemerkten Online-Durchsuchung eines Computers vergleichbar ist. Eine Hausdurchsuchung ist eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend ist. „Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten. Ein Polizist ist dabei praktisch ein staatlicher Hacker.“ so Schaar wörtlich. Staatliche Stellen können so an persönliche Unterlagen gelangen. „Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre“, unterstrich Schaar....mehr unter www.dcrs.de/news/108/69.html