Pressemitteilung, 06.06.2006 - 10:21 Uhr
Perspektive Mittelstand
Staatliche Einschüchterungsversuche gegen private Wettanbieter: Rainer Brüderle (FDP) kritisiert Vorgehen der rheinland-pfälzischen Landesregierung gegenüber privaten Wettanbietern
(PM) , 06.06.2006 - Mainz/Düsseldorf/Bonn – Wenige Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft gibt es neue Diskussionen über die Sportwetten in Deutschland. Aus dem Finanzministerium in Rheinland-Pfalz verlautete, dass die Landesregierung private Sportwetten grundsätzlich verbieten wolle. Auch aus anderen Bundesländern kommen Klagen über Einschüchterungsversuche gegenüber privaten Wettanbietern. Scharfe Kritik am Verhalten der sozialdemokratisch geführten Landesregierung in Mainz äußerte der rheinland-pfälzische FDP-Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle. „Kaum sind die Liberalen aus der Regierung in Rheinland-Pfalz ausgeschieden, zeigt sich die ganze Staatsfixiertheit der SPD“, so der ehemalige rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident gegenüber dem Bonner Wirtschaftsmagazin NeueNachricht www.ne-na.de. Die Sommer-Ausgabe von NeueNachricht (Erscheinungstermin Ende Juni) berichtet in einem Spezial über den Wettmarkt in Deutschland. Die Sozialdemokraten trauten den Bürgern nicht zu, selbst über ihr Leben und ihre Konsumausgaben entscheiden zu können, so Brüderle: „Glücksspiele brauchen einen Rechtsrahmen, der unter anderem den Jugendschutz gewährleistet. Alles weitere sollte dem Wettbewerb überlassen bleiben. Es sichert allenfalls dem staatlichen Wettanbieter sein Monopol und dem Staat zusätzliche Einnahmen.“ In dem Fußball-Wettskandal im vergangenen Jahr habe sich gezeigt, dass die privaten Wettanbieter weniger anfällig für Manipulationen waren als die staatliche Wettorganisation Oddset. „Die Privaten haben mit ihrem Frühwarnsystem Ligaspiele mit verdächtigen Ausschlägen bei den Wetteinsätzen aus dem Programm genommen. Es hat sich wieder einmal gezeigt: Wettbewerb sorgt für kreative und sichere Lösungen, nicht Staatsmonopole.“ Doch auch in unionsgeführten Bundesländern zeigt der Staat Zähne. Besonders scharf geht die Justiz zurzeit in Bayern vor. In der Praxis stelle man vermehrt Einschüchterungsversuche fest, die „eines Rechtsstaates unwürdig sind“, sagte der Experte für Wett- und Glücksspielrecht Wulf Hambach von der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach gegenüber NeueNachricht. Hambach zufolge sind Zweifel angebracht, ob die Ermittlungsbehörden immer mit der „gebotenen Rechtmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit, Gründlichkeit und Zuverlässigkeit“ vorgehen. Trotzdem gebe es klare Anzeichen dafür, dass sich die „Großwetterlage auf lange Sicht zugunsten der privaten Sportwettenanbieter ändern wird“. Bis dahin müssten die Privaten allerdings noch den ein oder anderen Sturm über sich ergehen lassen: „So versuchen einige Landesministerien zum Teil trickreich, den privaten Anbietern und ihren Werbepartnern kurzfristig noch den Garaus zu machen.“ Ähnlich wie Brüderle ist auch Hambach der Ansicht, dass in einem kontrolliert geöffneten Markt der Jugendschutz rechtswirksam verfolgt werden könne: „Dass ein sich selbst kontrollierender staatlicher Anbieter dazu nicht in der Lage ist, zeigt das jüngste Beispiel von Oddset. So heißt es auf der Website von Oddset zum Jugendschutz: ‚Alle Kunden werden ab sofort bei der Registrierung beziehungsweise Anmeldung aufgefordert, einem Schufa-Identitäts-Check zuzustimmen. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, so dass Sie bei erfolgreicher Prüfung sofort spielberechtigt sind.’“ Dieses Verfahren genüge allerdings nicht den Anforderungen der Rechtsprechung an ein Altersverifikationssystem, denn es finde keine persönliche Identitätskontrolle statt. „Der Schufa-Identitäts-Check überprüft lediglich, ob eine angegebene Adresse tatsächlich existiert“, so der Münchner Rechtsexperte. Besorgt zeigen sich die privaten Anbieter von Sportwetten. „Meines Wissens hat das Bundesverfassungsgericht am 28. März 2006 nicht entschieden, dass die privaten Anbieter nun vogelfrei seien und von übereifrigen Landesregierungen schikaniert werden dürften“, so Helmut Sürtenich, Vorstandschef der Düsseldorfer Stratega-Ost Beteiligungen AG. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter stelle das in Bayern errichtete Wettmonopol in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit das, weil es eine effektive Suchtbekämpfung nicht sicherstelle. Doch von Drohgebärden des Staates, der seine Felle bei den Einnahmen davonschwimme sehe, lasse man sich nicht einschüchtern. „Die Landesregierungen in Mainz und München wollen vielleicht wieder in die Steinzeit des Sportwettenmarktes zurück. Es ist aber sehr bedenklich, wenn der Staat nicht nur als Kontrolleur, sondern auch als alleiniger Anbieter von Sportwetten auftritt. Mit einer kontrollierten Zulassung privater Wettanbieter können Missbrauch und Manipulationen wirksamer bekämpft werden. Die Privaten wollen doch gar keinen rechtsfreien Raum“, sagte Sürtenich. Der Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion zur kontrollierten Liberalisierung sei daher begrüßenswert. „Denn wenn es in Zukunft nur einen Anbieter für Sportwetten geben wird“, bestätigt auch Hambach, „dann wird der deutsche Verbraucher als Mitglied einer nicht mehr weg zu denkenden Informationsgesellschaft bei nicht überwachten und lizenzierten Anbietern spielen.“ Das Magazin NeueNachricht erscheint vierteljährlich. Das Einzelheft kostet 8,20 Euro. Bestellungen per Fax unter: 0228 – 620 44 75 oder E-Mail: baerbel.goddon@sohn.de. Redaktionen erhalten Besprechungsexemplare kostenlos.