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Oddscompany Sportwetten GmbH
Pressemitteilung

Sportwetten – Hessischer Verwaltungsgerichtshof setzt gemäß § 94 VwGO Verfahren aus

(PM) , 05.03.2008 - Der 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat durch Beschluss vom 12. Februar 2008 (AZ: 7 A 165/08) unser Verfahren bis zur Entscheidung des EUGH ausgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Hauptsacheverfahren.

Nach unseren Informationen ist dies die erste positive Entscheidung eines deutschen Verwaltungsgerichtshofes bzw. Oberverwaltungsgerichtes seit in Krafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008. Mit dieser Entscheidung dürfte es in Hessen den Ordnungsbehörden nun nicht mehr möglich sein, Schließungsverfügungen gegen Betreiber von privaten Wettannahmestellen für sofort vollziehbar zu erklären. Sollten jedoch weitere Schließungsverfügungen bestätigt werden, kann man auf die Begründung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gespannt sein.

Meinungsänderungen betreffend Sportwetten seitens der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ja nichts Neues. So hat z. B. der gleiche Verwaltungsgerichtshof noch am 8. November 2007 (AZ: 7 TG 1845/07) eine volle Kohärenzprüfung ab 2008 für erforderlich gehalten: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss entschieden, dass ab 2008 eine widerspruchsfreie ‚Gesamtregelung’ des Glücksspiels erforderlich sei, die neben Sportwetten vergleichbare Spielformen umfassen müsse.“ Offensichtlich ist jedoch das Gericht zu jetzigem Zeitpunkt nicht bereit, diese Prüfung vorzunehmen, da dies im Ergebnis das Ende des Sportwettenmonopols in Deutschland zur Folge hätte. Man setzt nun weiter auf Zeitgewinn und verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte (Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4) werden nachrangig behandelt.

Der geschäftsführende Gesellschafter von www.oddscompany.com hat am 27. Februar 2004 beim Hessischen Innenministerium den Antrag gestellt, im Bundesland Hessen Sportwetten mit festen Gewinnquoten (so genannte Oddset-Wetten) annehmen, veranstalten, sammeln, bestellen und ins europäische Ausland an dort konzessionierte Wettanbieter vermitteln zu dürfen. Nach einer Absage des Innenministeriums konnte im Wege einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Wiesbaden (AZ: 5 G 1641/04(V)) am 11. Mai 2005 die Erlaubnis erwirkt werden, welche jedoch wiederum vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof widerrufen wurde. In der Hauptsacheentscheidung ist nun das Wiesbadener Verwaltungsgericht entgegen der ursprünglichen nun zu einer gegenteiligen Rechtsauffassung gelangt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verfahren nun ausgesetzt.

Wir werden unser Verfahren letztinstanzlich klären lassen und den zur Verfügung stehenden Rechtsweg ausschöpfen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Verfahren mit gleichem Inhalt führen und in Kürze mit einer Entscheidung rechnen. Des Weiteren wird unser Unternehmen, die Oddscompany Sportwetten GmbH, dies zum Anlass nehmen, Beschwerde hinsichtlich der Restriktionen am deutschen Sportwettenmarkt bei der zuständigen Europäischen Kommission einzureichen und dieser eine gesammelte Dokumentation über den deutschen Glücksspielmarkt zur Verfügung zu stellen, da sich das Geschehen zunehmend auf die europäische Bühne verlagert.

In dem Verfahren werden wir, wie in allen Sportwetten-Rechtssachen in Deutschland, rechtlich vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter Rauscher & Kollegen, Ludwig-Eckert-Str. 10, 93049 Regensburg. Den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes finden Sie unter: www.oddscompany.com/press/Press-1253.pdf.

Kontakt:
Oddscompany Sportwetten GmbH
Rainerstr. 12 / I. OG
A-4910 Ried im Innkreis

Mag. Vorhauer Christian
vorhauer at oddscompany dot com
www.oddscompany.com

Über Oddscompany Sportwetten GmbH:
Die Oddscompany Sportwetten GmbH wurde im Jahre 2004 gegründet und am 28. Juni 2004 mit der Firmenbuchnummer FN250037b am Landesgericht Ried im Innkreis (Österreich) eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in Ried im Innkreis (Österreich).

Am 19. Juli 2004 erhielt das Unternehmen die staatliche Lizenz vom Land Oberösterreich und ist seit diesem Zeitpunkt im Besitz der Bewilligung, durch den gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten die Tätigkeit als Buchmacher auszuüben. Entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist die Oddscompany Sportwetten GmbH der Kontrolle ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit durch die zuständigen Behörden unterworfen.

Das Unternehmenskonzept der Oddscompany Sportwetten GmbH ist darauf ausgerichtet, neben dem staatlichen Sportwettenangebot eine private Sportwette einer breiten Kundenklientel zugänglich zu machen. Parallel zum Online Sportwettenportal www.oddscompany.com wird die Expansion des Filialgeschäfts durch Eröffnung von Wettannahmestellen vorangetrieben. Die Oddscompany Sportwetten GmbH ist verantwortlicher Betreiber des Online Sportwettenportals www.oddscompany.com.
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