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Sparkassen kündigen Sparverträge S-Prämiensparen

(PM) Dresden, 18.09.2017 - Einige Sparkassen haben damit begonnen, Prämiensparverträge mit ihren Kunden zu kündigen. Beim S-Prämiensparen wurde vereinbart, dass die Anleger über längere Zeit monatlich feste Sparbeiträge einzahlen und dafür aber nur eine variable Verzinsung von den Sparkassen erhalten. Als Anreiz für das langjährige Prämiensparen haben die Sparkassen angeboten, dass nach Länge der Laufzeit steigende Prämien gezahlt werden. In den meisten Verträgen wurde ab dem 15. Jahr Laufzeit schließlich eine 50-prozentige Prämie des jährlichen Sparbeitrages gezahlt.

Da eine variable Verzinsung vereinbart war, ergab sich für die Sparkasse bei sinkendem Zinsniveau kein Risiko, da dann automatisch auch der Guthabenzins sank. Attraktiv ist dieses Modell nur dadurch, dass nach längerer Laufzeit die Prämie gezahlt wird. In ihrem Kündigungsschreiben behaupten die Sparkassen jetzt, dass sie wegen des seit längerem gesunkenen Zinsniveaus Sparverträge nicht mehr wirtschaftlich fortführen können, da keine entsprechenden Anlagemöglichkeiten mehr bestehen, die diese Erträge erwirtschaften. Die Sparkassen kündigen deshalb Sparverträge unter Berufung auf eine vermeintlich bestehende 3-monatige Kündigungsfrist.

Vereinbart wurden entweder sehr lange oder überhaupt keine begrenzten Laufzeiten. Kündigungsregelungen sind dagegen in den meisten Verträgen nicht enthalten.

Die Verträge zum S-Prämiensparen können daher nach unserer Auffassung frühestens nach Ablauf von 10 Jahren nachdem die höchste Prämienstufe erreicht wurde, gekündigt werden. Denn sonst würde die im Vertrag vereinbarte Leistung der Sparkasse einseitig aufgekündigt und die Zahlung der Prämie würde so frühzeitig verhindert werden. Dies wurde vom BGH zur Kündigung von Bausparverträgen so entschieden. Bei den Verträgen zum S-Prämiensparen liegt eine ähnliche Konstellation vor, so dass nicht ersichtlich ist, weshalb hier diese Grundsätze nicht gelten sollten.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung von S-Prämiensparen durch Sparkassen: www.rae-gruendig.de/aktuelles/210-kuendigung-s-praemiensparen-durch-sparkassen.html
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