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Pressemitteilung

Spanair stellt Flugbetrieb wegen massiver Finanzprobleme mit sofortiger Wirkung ein

Die spanische Fluggesellschaft Spanair S.A. hat mit sofortiger Wirkung den gesamten Flugbetrieb eingestellt ++ Fluggäste haben Ansprüche auf kostenfreie Umbuchung, Ersatzbeförderung, Entschädigung und Ausgleichsazhlung über bis zu 600 Euro pro Fluggast.
(PM) Berlin, 28.01.2012 - Der vorerst letzte Flug der spanischen Fluggesellschaft Spanair landete am 27. Januar 2012 um 22 Uhr. Nach Landung des Fluges der Spanair von Bilbao nach Barcelona El-Prat am Freitag, den 27.01.2012, teilte das Kabinenpersonal den verblüfften Passagieren mit, dass ihre Rückflugtickets annulliert wären. Ohne weitere Kommentare teilte die Crew mit, die Spanair würde keine weiteren Flüge anbieten. Anderen Passagieren eines Fluges von Barcelona nach Madrid um 20:55 Uhr, die bereits ihre Sitzplätze eingenommen hatten, wurde mitgeteilt, dass sie das Flugzeug wieder verlassen müssten, da alle Aktivitäten und Flüge der Spanair eingestellt seien. Der Aufsichtsrat der Spanair Aktiengesellschaft tagte zu diesem Zeitpunkt bereits seit 18 Uhr und entschied sich gegen 22:00 Uhr, den gesamten Flugbetrieb einzustellen. Der Vorstandsvorsitzende der Spanair, Ferran Soriano, teilte gestern lediglich mit, dass sich die „möglichen rechtlichen und technischen Mittel“ bezüglich der Aufrechterhaltung des operativen Flugbetriebes in den nächsten Stunden entscheiden würden. Soriano sagte, die Airline habe außer des Einstiegs von Qatar Airways „andere Optionen auf dem Tisch“, ohne diese näher zu benennen.

Allein an diesem Wochenende sind 22.771 Fluggäste von der Einstellung des Flugbetriebes und der Annullierung von 212 Flügen durch die Spanair betroffen. Die Fluggesellschaft beschäftigt mehr als 2.500 Mitarbeiter. Indirekt wären von der Schließung Spanairs mehr als 4.000 Arbeitsplätze betroffen.

Welche Rechte und Ansprüche haben betroffene Passagiere?

Fluggäste, die ein bestätigtes Flugticket der Spanair besitzen, haben mehrere Möglichkeiten. Betroffene Flugpassagiere können für einen annullierten Flug die Ticketkosten zurückverlangen. Des Weiteren haben Flugpassagiere einen Anspruch auf eine Alternativbeförderung. „Betroffene Passagiere haben das Recht, für eine Ersatzbeförderung im Rahmen des Rechts auf Selbstvornahme zu vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Eigenregie zu sorgen, wenn sie von Seiten der Fluggesellschaft nicht unterstützt werden“, betont Rechtsanwalt Bartholl. Der Anwalt für Reiserecht gibt allerdings zu bedenken, dass „Fluggäste die Kosten zunächst auslegen und im Nachhinein zurückfordern“ müssten. Die Realisierung derartiger Rückforderungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegenüber einem Anspruchsgegner, dem die Liquidation und Insolvenz droht, sei mehr als riskant.

Nach der Fluggastverordnung Nr. 261/2004 können betroffene Fluggäste einer Flugannullierung wählen zwischen (1) einer Ersatzbeförderung zum Zielort oder (2) der Rückzahlung des gezahlten Flugtickets.

Zunächst haben Flugpassagiere die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Rückzahlung der Ticketkosten zu verlangen. Zusätzlich können Fluggäste, die eine Flugstrecke bereits angetreten haben und durch die Annullierung einer Teilstrecke an einem anderen als dem Abflughafen stranden, einen kostenfreien Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.

Häufiger wird für Fluggäste der Alternativanspruch auf eine kostenfreie Ersatzbeförderung zum Zielort günstiger sein. Die Fluggesellschaft Spanair ist Fluggästen gegenüber verpflichtet, für eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu sorgen.

Daneben haben alle betroffenen Fluggäste einer Annullierung und Stornierung eines Fluges Anspruch auf kostenfreie Mahlzeiten, Getränke, Erfrischungen und Verpflegung, zwei kostenfreie Telefonate oder die unentgeltliche Möglichkeit, Telefaxe und/oder E-Mails kostenfrei zu versenden. Bietet die Fluggesellschaft den Flugpassagieren eine Alternativbeförderung erst am darauffolgenden Tag an, ist sie zudem verpflichtet, kostenfrei eine Hotelunterkunft und Taxifahrten vom/zum Flughafen und vom/zum Hotel zu stellen.

Darüber hinaus haben Fluggäste je nach Entfernung der Flugstrecke einen Ansprüch auf Entschädigung. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung beträgt je Fluggast 250, 400 bzw. 600 Euro.

Weitere Informationen unter www.ra-janbartholl.de
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