Pressemitteilung, 02.12.2008 - 15:00 Uhr
Perspektive Mittelstand
WAGNER HALBE Rechtsanwälte/Köln: Bei verweigerter Kostenübernahme für alternative Therapien lohnt Widerspruch!
(PM) , 02.12.2008 - Immer wieder lehnen die Krankenkassen - gerade auch bei Krebspatienten - Anträge auf Übernahme der Kosten von alternativen Behandlungsmethoden und neuen Therapien ab. Begründet wird die Entscheidung etwa damit, die Wirksamkeit der Therapie sei nicht nachgewiesen und daher nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Leistung. Konventionelle, schulmedizinische Therapien seien nicht ausgeschöpft oder aber die Therapie sei unzweckmäßig, nicht notwendig und/oder unwirtschaftlich. Gegen eine solche Entscheidung sollten Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einlegen. Obgleich der Widerspruch formlos eingelegt werden kann und nicht zwingend begründet werden muss, ist es ratsam, bereits hierfür die Unterstützung durch einen im Sozialrecht versierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. So lässt sich unter Umständen schon frühzeitig eine Kostenübernahme erreichen. Ein sachlich und rechtlich begründeter Widerspruch erhöht nämlich die Chance, dass die Kassen frühzeitig und nicht erst in einem meist sehr langwierigen sozialgerichtlichen Verfahren einlenken und sich doch noch zur Übernahme der fraglichen Behandlungskosten bereit erklären. So ist in der Begründung des Widerspruchs darzulegen, dass sich die fragliche Therapie in der Praxis durchgesetzt hat, bestimmten Standards genügt und von einer nennenswerten Anzahl von Ärzten angewandt wird. Dem Widerspruch sollten daher unbedingt umfangreiches Informationmaterial zu der Therapie sowie gegebenenfalls vorhandene Studien beigefügt werden. Auch eine detaillierte Beschreibung des Krankheitsverlaufs, gerade im Hinblick auf bereits ausgeschöpfte konventionelle Therapien, schadet nicht.Sollte sich auf diese Weise eine frühzeitige Kostenübername durch die betreffende Krankenkasse dennoch nicht herbeiführen lassen, ist spätestens nach erfolglosem Abschluss des Widerspruchsverfahrens Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Da sich jedoch die Kassen erfahrungsgemäß mit einer Entscheidung über den Widerspruch viel Zeit lassen, empfiehlt es sich, insoweit einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Dies hat den Vorteil, dass die Kassen dann zumindest vorläufig bis zum Erlass einer Entscheidung im Klageverfahren verpflichtet werden, die Kosten für die beantragte Behandlungsmaßnahme zu tragen. Um mit der Behandlung so früh wie möglich beginnen zu können, bietet sich dieser Weg angesichts immenser Kosten für alternative Therapien gerade für finanziell leistungsschwache Patienten an. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung/Therapie stellen. Der Autor ist Rechtsanwalt in Köln und freier Mitarbeiter der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte. Als Absolvent des Fachlehrgangs zum Fachanwalt für Sozialrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Esser Patienten in allen Fragen des Sozialrechts. Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie unter www.wagnerhalbe.deWAGNER HALBE Rechtsanwälte - KölnRechtsanwalt Christoph EsserPoll-Vingster Straße 105 51105 Kölnwww.wagnerhalbe.de info@wagnerhalbe.de Fon +49 (0)221 - 460 233 15Fax +49 (0)221 - 460 233 22WAGNER HALBE Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Gewerbetreibende und Agenturen insbesondere im* Arbeitsrecht für Arbeitgeber* Wettbewerbsrecht* Internetrecht* Immobilien- und Mietrecht sowie bei Existenzgründung, Vertragsgestaltung und Forderungseinzug. Privatmandanten stehen wir bei allen rechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere im* Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, insbesondere Kündigungsschutz* Sozialrecht* Verkehrsrecht* Familien-/ Erbrecht* Vertragsrecht* Straf- und Bußgeldverfahren.