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„Sozialgericht zeigt den richtigen Weg für Hausstaubmilbenallergiker“

(PM) Münster, 13.07.2011 - „Die neuerliche Entscheidung des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt über die Kostenerstattung für Matratzenschutzbezüge, sog. Encasings (Az.: L 10 KR 17/ 06; Revision beim Bundessozialgericht Az.: B 3 KR 2/11 R Anmerkung der Redaktion) setzt ein positives Signal für Allergiker“, so Peter Orth, Geschäftsführer der ADL GmbH.
„Hausstaubmilben und deren Ausscheidungsprodukte gehören nachgewiesenermaßen zu den Hauptursachen von allergischem Asthma und allergischer Rhinitis in unserer westlichen Kultur. Endlich können Hausstaubmilbenallergiker wieder im wahrsten Sinne des Wortes aufatmen, da die Kosten für einen wirksamen Schutz nicht mehr von ihnen allein getragen werden müssen“, führt Peter Orth weiter aus.

Schon seit Jahren entwickelt und vertreibt die ADL GmbH mit dem Namen allergosan® wirksame Produkte gegen alltägliche Allergien durch Hausstaubmilben.

Die ständige Weiterentwicklung der Produkte hat diese auch im Bereich Prävention, also der Vorbeugung von Allergien durch Hausstaubmilben, gestärkt. Neu ist hier die Produktlinie, die mit dem Greenfirst® Hausstaubmilbenschutz ausgestattet wird. Basierend auf natürlichen Ölessenzen wie Lavendel, Zitrone und Eukalyptus wird das Material in einem speziellen und innovativen Verfahren mit einer andauernden Wirkung versehen. Hierdurch wird nachweislich die Milbenfortpflanzung verhindert und eine milbenfreie Zone im Schlafzimmer entsteht. Die Wirksamkeit des Hausstaubmilbenschutzes wird regelmäßig von dem unabhängigen Labor T.E.C. (Techniques Environnement Consultants Frankreich) bestätigt.
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Die ADL® GmbH aus Münster, Partner des Fachhandels, ist Hersteller von medizinischen Schlafsystemen und innovativen Produkten zur Dekubitusprophylaxe und -Therapie.
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