Pressemitteilung, 14.01.2014 - 18:57 Uhr
Perspektive Mittelstand
Sonderwirtschaftszone Madeira - Steuerliche Vorteile in einer geographischen Randzone der EU
Steuervorteile aufgrund der geographischen Randlage: Die portugiesische Insel Madeira hat als Zielregion für Firmengründungen zunehmend an Bedeutung gewonnen.
(PM) London, 14.01.2014 - Viele europäische und deutsche Firmen haben bereits ihren Firmenhauptsitz auf in Funchal, der Hauptstadt der Insel angesiedelt. Auf Grund der Randlage in Europa wurde auf Madeira eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet, die von der EU besonders gefördert wird. Was auf den ersten Blick wie ein Standortnachteil aussieht, entpuppt sich bei genauerer Prüfung als großer Vorteil für Firmengründungen: Denn in Funchal gilt eine Freihandelszone (MIBC) und lockt Firmen durch sehr niedrige Steuern. Die Körperschaftssteuer beträgt seit 1. Januar 2013 lediglich 5 Prozent. Dennoch gilt sie nicht als Steuer-Oase. Denn die Firmen, die sich auf der portugiesischen Insel ansiedeln, werden als reguläre portugiesische Firmen geführt. Allein durch ihren Standortnachteil aufgrund der Insellage kommen die Unternehmen, die sich auf der portugiesischen Insel ansiedeln, in den Genuss der Steuervorteile.Ein Unternehmen im Ausland gründenEine Gründung in Portugal gestaltet sich relativ unkompliziert. Denn Gründungsinteressierte profitieren von den Gründungsfreiheiten, die jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union genießt. Auch bei Firmengründungen auf Madeira herrscht die Niederlassungsfreiheit. Diese gewährt, dass sich natürliche und juristische Personen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes unternehmerisch betätigen können. Als Deutscher Staatsbürger ist es somit vollkommen unproblematisch, eine Firma auf der portugiesischen Insel zu gründen. Die Grundfreiheiten, die jeder EU-Bürger genießt, sichern zudem den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit dem Rechtschutz durch den EUGH, der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie sind weitere Vorteile des Insel-Standortes innerhalb der EU gegeben. Gesellschaftsformen und UnternehmensvertretungDas portugiesische Rechtssystem unterscheidet zwei mögliche Gesellschaftsformen, zwischen denen Gründungsinteressierte bei ihrer Neugründung wählen können. In Portugal existieren sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Limitada (LDA) als auch die Aktiengesellschaft, die Sociedade Anónima (SA). Mindestanforderung beider Gründungsformen ist ein registrierter Direktor. Einen lokalen Direktor, der direkt vor Ort ansässig ist, empfiehlt sich aber dennoch. Denn um als steueransässig zu gelten, muss die Firma von dort aus geleitet und kontrolliert werden, um die Steuervorteile ausschöpfen zu können. Zudem ist ein Geschäftskonto vor Ort unerlässlich, denn ohne ein Geschäftskonto erhält die Limitada oder Sociedade Anónima auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-ID) und wird nicht zur Steuer angemeldet. Steuerliche Auflagen für einen Firmensitz auf MadeiraEine Gesellschaft, die sich auf der portugiesischen Insel ansiedelt, hat bestimmte Auflagen zu erfüllen. Nur so kann eine neue Firma in den Genuss der Steuervorteile kommen, für welche die portugiesische Insel bekannt geworden ist. Die bestehenden Auflagen wurden seitens der Regierung und den Gewerkschaften Portugals für die Sonderwirtschaftszone verhandelt. Genehmigt wurden die Auflagen in letzter Instanz durch die Kommission der Europäischen Union. Firmen, die sich bei Neugründung an diese Auflagen halten, sind die niedrigen Steuersätze garantiert. Steuern sparen können die neu gegründeten Gesellschaften somit nur, wenn sie sich an die festgelegten Auflagen halten. Die Sonderbesteuerung erfolgt bei bestimmten, genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Des Weiteren ist es aufgrund der Präsenz in Funchal dringend erforderlich, dass ein Geschäftsführer direkt vor Ort tätig ist. Ein reines Registered Office ist in den meisten Fällen keinesfalls ausreichend, denn dann fällt das Unternehmen unter Verdacht, eine rechtswidrige Zwischengesellschaft zu betreiben. Ein lokaler Direktor ist somit dringend anzuraten, wenn sich interessierte Gründer für eine Neugründung auf der Insel entscheiden. Dabei haben die Gründer die Wahl, ob der Mandant selber oder ein Beauftragter seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf die portugiesische Insel verlagert und dort als Geschäftsführer auftritt. Der wichtigste Punkt für eine Steuerreduzierung ist jedoch, dass genügend neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden, kann ein bestimmter Anteil des Umsatzes der Niedrigbesteuerung unterliegen.Eine Firmengründung auf Madeira bietet neuen Gründern eine ganze Reihe Vorteile, die vor allem steuerlicher und handelsrechtlicher Natur sind. Tax Saving Corporation steht seinen Klienten als kompetenter und erfahrener Partner vor Ort zur Verfügung.


ANLAGEN

Sonderwirtschaftszone Madeira (Portugal) (PDF, 278,13 KB)

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