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Smartphones mit Vertrag zu Weihnachten verschenken

Smartphones gehören auch dieses Jahr zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. 7mobile informiert jetzt darüber, worauf man achten sollte, wenn man ein Handy mit Mobilfunkvertrag verschenken möchte.
(PM) Hamburg, 17.12.2014 - Smartphones und Tablets sind die beliebtesten Geschenke zu Weihnachten. Viele wollen gleich einen Vertrag mit dazu schenken, um den Liebsten eine besondere Freude zu machen. Grundsätzlich ist das eine schöne Idee, jedoch sind mit der Schenkung von Smartphones mit Mobilfunkvertrag auch einige Risiken verbunden. Die Experten vom Mobilfunkportal 7mobile.de haben deshalb die verschiedenen Varianten bei der Schenkung zusammengestellt und geben Tipps, worauf man achten sollte, um die Risiken zu minimieren.

Verschiedene Möglichkeiten für den Vertragsabschluss

Variante 1: Den Vertrag auf sich selbst abschließen

Wer ein Smartphone mit Mobilfunkvertrag verschenken möchte, kann den Vertrag auf den eigenen Namen abschließen. Der Schenker sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er in diesem Fall für mindestens 24 Monate die volle Verantwortung für die verursachten Kosten übernehmen muss. Diese Variante ist daher nur zu empfehlen, wenn ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem besteht.

Variante 2: Den Vertrag selbst nutzen und nur das neue Handy verschenken

Eine andere Möglichkeit ist es, einen neuen Vertrag für sich selbst abzuschließen und nur das mitgelieferte Smartphone zu verschenken. Dies ist die einfachste Variante des Schenkens, die mit keinerlei Komplikationen verbunden ist. Es kann sich auch lohnen, gleich zwei günstige Handys zu einem Vertrag zu bestellen.

Variante 3: Den Vertrag auf den Beschenkten abschließen

Eine weitere Variante, die für den Schenkenden keinerlei Risiken birgt, ist den Vertrag auf die beschenkte Person abzuschließen. Das bedeutet jedoch, dass der Beschenkte zu Weihnachten nicht überrascht werden kann. Wenn er oder sie sowieso vorhatte einen Vertrag mit einem günstigen Handy abzuschließen und nun ein noch besseres Modell bekommt, ist dies eine vorteilhafte Variante.

Variante 4: Den Vertrag auf sich selbst abschließen mit Rechnungszahlung auf den Beschenkten

Die vierte Möglichkeit, bei der der Vertrag auf den Schenkenden läuft und eine Rechnungszahlung auf die beschenkte Person vereinbart wird, ist nicht bei jedem Vertag erlaubt. Einige Tarifmodelle setzen voraus, dass Kontoinhaber und Vertragsnehmer identisch sind. In den meisten Fällen ist es aber möglich. Bei dieser Variante muss das Vertragsformular von beiden Personen unterschrieben werden. Es muss also vorab das Einverständnis des Beschenkten eingeholt werden. Diese Variante bietet den Vorteil, dass unter Umständen Mehrfachkartenrabatte gewährt werden, wenn der Schenkende schon über einen Vertrag beim gleichen Anbieter verfügt.

Worauf man beim Vertragsabschluss achten sollte

Bei Zahlungsproblemen haftet der Käufer

Wer ein Smartphone mit Vertrag bestellt, muss seine eigenen Daten und seine Bankverbindung angeben. Zusätzlich kann auch die Bankverbindung der beschenkten Person angegeben werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten beim Beschenkten Zahlungsprobleme auftreten, haftet ausschließlich der Käufer. Negativeinträge bei der Schufa und im FPP (Fraud Prevention Pool) können die Folge sein und zu Problemen bei einem erneuten Vertragsabschluss führen. In ernsthaften Fällen besteht die Möglichkeit der Vertragsübernahme oder der Umstellung auf das Bankkonto des Nutzers. Hierbei müssen jedoch beide Seiten einverstanden sein. Im schlimmsten Fall kann der Schenker die Karte auch sperren bzw. einen SIM-Karten-Tausch veranlassen, was in der Regel die günstigere Lösung ist und zugleich eine Nutzbarkeit der Karte erhält.

Schon im Vorfeld an Folgekosten denken

Eine Möglichkeit, um die Folgekosten schon im Vorfeld zu minimieren, ist die Wahl eines Vertrages mit Allnet-Flat, SMS-Flat und Internet-Flat. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten nur durch Telefonate ins Ausland oder die Nutzung von Drittanbieterdiensten.

Drittanbieterdienste sperren lassen

Die Netzbetreiber sind seit 2012 dazu verpflichtet, die Möglichkeit der kostenlosen Drittanbietersperrung zur Verfügung zu stellen. Die Sperrung der Drittanbieterdienste beim Vertragsabschluss ist zu empfehlen, da der Handynutzer sonst durch nur einen Klick auf einen Werbebanner in einer Smartphone-App in die Abo-Falle geraten kann.

Smartphone-Empfehlungen zu Weihnachten

Die Vielfalt unter den Handys ist so groß wie nie zuvor, auch die Wünsche zum Weihnachtsfest sind vielfältig. Der eine möchte eine starke Kamera, der andere viel Speicherkapazität, einen leistungsfähigen Prozessor oder eine möglichst edle Haptik. "Besonders beliebt sind momentan das Apple iPhone 6, das Samsung Galaxy Note 4 sowie Galaxy S5 und das HTC Desire Eye", erläutert Thorsten Piontek, Geschäftsführer von 7mobile. Diese Modelle überzeugen durch ihr ansprechendes Design, schnelle Prozessoren und eine lange Akkulaufzeit. Wer jetzt noch ein Smartphone zu Weihnachten besorgen möchte, sollte jedoch die Lieferzeiten bedenken.

Weiterführende Informationen unter: www.7mobile.de
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Das Mobilfunkportal 7mobile.de wird von der Seven Mobile Communications oHG betrieben. Das Unternehmen wurde 2001 in Hamburg gegründet und hat sich mittelweile zu einem der führenden Onlineanbieter für Handys, Smartphones und Tablets ...
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