Pressemitteilung, 12.01.2007 - 12:02 Uhr
Perspektive Mittelstand
Selbstentsorgerverband führt Öffentlichkeit an der Nase herum
(PM) , 12.01.2007 - In einer Pressemitteilung vom 10. Januar 2007 führt der Bundesverband der Selbstentsorger (BSVV) die Rechtsanwaltssozietät Dolde & Partner in irreführender Weise als Kronzeugen dafür an, dass die „Selbstentsorgung keine Gefahr für die haushaltsnahe Getrenntsammlung“ sei. Dem Bundesverband der Selbstentsorger (BSVV) gehört nach den zugänglichen Unterlagen ein einziger Entsorgungs-dienstleister an, die Belland Vision GmbH, die auch den Präsidenten des Verbandes stellt. Belland Vision ist Anbieter einer sogenannten Selbstentsorgergemeinschaft für Verkaufsverpackungen. Grundlage der Behauptungen des BSVV ist ein von Dolde & Partner für die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) erstattetes Gutachten zum verfassungsrechtlichen Gebot einer Novellierung der Verpackungsverordnung. Tatsache ist, dass in dem Gutachten von Dolde & Partner im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Praxis der Selbstentsorgung unter anderem wörtlich folgende Aussagen getroffen werden:Ein weiteres Einfallstor für Wettbewerbsverzerrungen ist die Mengenverrechnung bei Selbstentsorgergemeinschaften. Nach dem LAGA-Bericht hat eine Studie für den Bereich der Drogeriemärkte ergeben, dass nur ca. 2 % der Verpackungen in Drogeriemärkte zurückgebracht werden. Diese ungenügende Erfüllung des Rücklaufs von Verpackungen im Einzelhandel wird verrechnet und damit kompensiert durch eine Übererfüllung der Rücknahme bei Großanfallstellen. Grundlage dieser Verrechnung ist die Regelung der Verpackungsverordnung, nach der es ausreicht, dass die in einer Selbstentsorgergemeinschaft zusammenwirkenden Selbstentsorger die Verwertungsanforderungen als Gemeinschaft insgesamt erfüllen. Ursache ist weiter die Bestimmung der Verpackungsverordnung, dass den Haushaltungen sogenannte "vergleichbare Anfallstellen" gleichgestellt sind, also Gaststätten, Hotels, Kantinen, Krankenhäuser etc. Bei Großanfallstellen, die privaten Haushaltungen gleichgestellt sind, werden Verkaufsverpackungen in großen Mengen zurückgenommen. Dadurch wird die geringe Rücknahme durch Einzelhandelsbetriebe kompensiert. Die Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass die bei den Einzel-handelsbetrieben in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen nach der LAGA-Studie zu über 80 % über die haushaltsnahe Wertstoffsammlung der Dualen Systeme und damit auf Kosten dieser Dualen Systeme entsorgt werden. Das Problem der Mengenverrechnung wird dadurch verschärft, dass es in der Praxis kaum möglich ist, Verkaufsverpackungen von anderen Verpackungsarten, insbesondere von Um- und Transportverpackungen abzugrenzen. Nach dem LAGA-Bericht ist es kaum möglich, die an tausenden von Anfallstellen vollzogene Abgrenzung der Verpackungsarten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ein Missbrauch in Form einer "Umwidmung" von Transport- und Umverpackungen durch Anrechnung auf die Quoten für Verkaufsverpackungen kann deshalb weder ausgeschlossen noch objektiv kontrolliert werden. Die Missbrauchsmöglichkeit ist bei Selbstentsorgergemeinschaften besonders groß, weil bei den den privaten Haushaltungen gleichgestellten Anfallsteilen die größten Mengen an Um- und Transportverpackungen anfallen.Die Verrechnungsmöglichkeiten der Selbstentsorgergemeinschaften führen zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil der Vertreiber, die sich an diesen Selbstentsorgergemeinschaften beteiligen. Diese sparen die hohen Kosten der endverbrauchernahen Rücknahmesysteme. In Höhe dieser Kostenersparnis werden wiederum die Vertreiber belastet, die ihre Verkaufsverpackungen bei Dualen Systemen lizenzieren, weil der Verbraucher die Verkaufsverpackungen über die endverbrauchernahen Rücknahmesysteme der Dualen Systeme entsorgt. Nach einem Bericht im Handelsblatt vom 12.10.2006 können Selbstentsorgergemeinschaften die Lizenzgebühren für die Einbringung von Ver-kaufsverpackungen in Duale Systeme um bis zu 30 % unterbieten.Ein gleichheitswidriges Defizit im Vollzug ergibt sich auch bei der Verrechnungsmöglichkeit der Selbstentsorgergemeinschatten. Sie kompensieren den ungenügenden Rücklauf von Verpackungen im Einzelhandel durch eine Übererfüllung der Rücknahme bei Großanfallstellen, die den privaten Endverbrauchern gleichgestellt sind. Die für den Einzelhandel in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen gelangen aufgrund des Verhaltens der Verbraucher in die Dualen Systeme. Dort entstehen die Entsorgungskosten. Zu diesen Kosten tragen die Selbstentsorgergemeinschatten nichts bei, sie ersparen die Entsorgungskosten und belasten die Teilnehmer des Dualen Systems zusätzlich mit diesen Entsorgungskosten. Das Gutachten kommt sodann zu dem Schluss, dass eine Selbstentsorgung in legaler Form nicht für sämtliche Marktteilnehmer möglich ist und die gleichheitswidrige Belastung der Unternehmen die Verfassungswidrigkeit der Verordnung sowie den Zusammenbruch des gesamten Regelungssystems zur Folge hat, falls der Verordnungsgeber die erkannten Schlupflöcher nicht in angemessener Frist abstellt. Dies wäre logischerweise auch das Ende der von der Wirtschaft getragenen haushaltsnahen Wertstoffsammlung.Es ist höchst befremdlich, dass der BSVV die Beschreibung schwerer Übelstände und die Analyse ihrer rechtlichen Folgen als „Bestätigung der Selbstentsorger-Position“ auffasst.Ferner weist Dolde & Partner weitere in der o. g. Pressemitteilung des BSVV getroffene Mutmaßungen zurück. Bei dem in Rede stehenden Gutachten war Dolde & Partner nicht für DSD tätig, sondern für die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), der führende Unternehmen des Handels und der Konsumgüterindustrie sowie sämtliche in Deutschland zugelassenen Anbieter haushaltsnaher Rücknahmesysteme und mehrere Betreiber von Selbstentsorgerlösungen als Mitglied angehören. Auch ist es im Zusammenhang mit der Präsentation des Gutachtens anlässlich des AGVU-Orientierungstages am 13. Dezember 2006 keineswegs zu einer „Drohung mit Rechtsbruch“ und einem „Erpressungsversuch“ gekommen, dem sich die „Politik nicht beugen“ dürfe. Im Gegenteil haben Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde wie auch weitere Referenten der Veranstaltung die anwesenden Wirtschaftsvertreter dazu angehalten, trotz der Wettbewerbsverzerrungen zu ihren Lasten die Pflichten der Verpackungsverordnung zu erfüllen und auf die von der Bundesregierung und den Ländern in Aussicht gestellte Novellierung zu vertrauen.Das gesamte Gutachten steht Interessenten aufwww.agvu.de/berichte/Vortrag_Prof_Dr_Dolde.pdf zur Verfügung.DOLDE & PARTNER Rechtsanwälte, Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde und Dr. Andrea Vetter,Gerling Haus, Heilbronner Straße 156, 70191 StuttgartTel.: 0711/60-17 01-30, Fax: 0711/60 17 01-99