Pressemitteilung, 03.06.2013 - 17:07 Uhr
Perspektive Mittelstand
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - aktuelle Informationen von LHP
Fachkundige Vorbereitung der Selbstanzeige ist unabdingbar - prominente Beispiele zeigen Probleme und Missverständnisse auf. LHP ist unter anderem auf die sogenannte Nacherklärung spezialisiert - die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.
(PM) Köln, 03.06.2013 - Wer sich mit dem Gedanken einer Selbstanzeige trägt, sollte bereits im Vorfeld diskrete Beratung eines Fachanwalts für Steuerrecht in Anspruch nehmen. Schlecht vorbereitetes Herangehen schafft meist mehr Probleme, als es löst. Taucht wieder an irgendeiner Stelle eine Steuer-CD auf, handeln einige Betroffene aus Unkenntnis oder Zeitdruck mit einer allgemeinen Ankündigung an das Finanzamt. Darin geben sie bekannt, dass in Kürze weitere Informationen folgen werden. Für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist das jedoch zu wenig. Es ist in jedem Fall besser, sich einem erfahrenen Steueranwalt anzuvertrauen. Qualifizierten Beistand finden Betroffene bei den Steuerstrafrechtsexperten von LHP - Luxem Heuel Prowatke. Die Steuerrechtsexperten stehen ihren Klienten in jeder Phase beratend zur Seite. Sie kennen alle Fallstricke, die seit der Neuregelung der Selbstanzeige seit Mai 2011 vorhanden sind. Ihr Wissen ist unerlässlich, um ein bestmögliches Ergebnis für jeden einzelnen Klienten zu erzielen. Eine Selbstanzeige kann helfen, nicht von der deutschen Justiz verfolgt zu werden oder Opfer einer Bargeldkontrolle bei der Einreise nach Deutschland zu werden. In einer Selbstanzeige ist auch eine Auflistung aller Bankdaten im Ausland enthalten. Professioneller Beistand von Steuerrechtsexperten ist hierbei unbedingt anzuraten. Die Kölner Steueranwälte von LHP - Luxem Heuel Prowatke kennen durch ihre umfassende Praxiserfahrung alle Möglichkeiten. Von der teilweise falschen Berichterstattung der Medien sollte man sich nicht verunsichern lassen, eine Selbstanzeige ist grundsätzlich weiterhin möglich. Die Sperrgründe (wie z.B. eine Tatentdeckung oder die Bekanntgabe der Anordnung einer Betriebsprüfung) müssen im Einzelfall abgeklärt werden. Besonders trickreich stellt sich eine Selbstanzeige oder Nacherklärung bei ausländischem Kapitalvermögen dar. Viele Mandanten halten – ohne sich dessen vielfach bewusst zu sein – in ihrem Depot ausländische Investmentfonds. Die zutreffende Besteuerung nach deutschem Recht ist zuweilen auch erfahrenen Steuerberatern nicht geläufig.Für eine Erstberatung bei den Steuerrechtsexperten von LHP - Luxem Heuel Prowatke werden keine Bankunterlagen benötigt. Die Profis treten nach der Besprechung diskret mit der ausländischen Bank in Kontakt. Großen Wert legt die Kanzlei dabei auf den risikolosen Empfang aller Unterlangen und die enge Zusammenarbeit mit den Banken/Vermögensverwaltern. Auf Wunsch werden die Unterlagen von Schweizer Banken über ein anwaltliches Kooperationsbüro vor Ort ausgewertet. Weitere Informationen zur Selbstanzeige unter www.steuerrecht-steuerstrafrecht.de/selbstanzeige-steuerhinterziehung-koeln-rechtsanwalt-steuerberater.html


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LHP - Luxem Heuel Prowatke sind erfahrene Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Köln. Spezialisiert auf strittiges Steuerrecht und Strafsteuerrecht unterstützt die Kanzlei seine Klienten in allen heiklen Rechtsfragen. Darüber hinaus unterstützen sie Steuerberater bei der Abwehr von Haftungsansprüchen und bei der Geltendmachung von Gebührenforderungen.