Pressemitteilung, 16.12.2009 - 15:19 Uhr
Perspektive Mittelstand
Schulung für Datenschutzbeauftragte: interaktives Online-Video-Seminar
Unternehmen müssen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen und deren Kosten tragen. Im Shop des IITR können Sie nun ein Online-Video-Seminar erwerben, mit dem sich Datenschützer weiterbilden können.
(PM) Gröbenzell, 16.12.2009 - HintergrundMit dem 1. September 2009 sind zahlreiche Änderungen am BDSG in Kraft getreten. Unter anderem wurde § 4f Abs. 3 S. 7 BDSG mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.“Was im Einzelfall unter der „erforderlichen Fachkunde“ zu verstehen ist besagt § 4f Abs. 2 S. 2 BDSG: „Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.“Insbesondere mit steigendem Schutzbedarf personenbezogener Daten steigt also der Anspruch an die erforderliche Fachkunde des Datenschutzbeauftragten und der damit korrespondierende Anspruch auf laufende Fort- und Weiterbildung.Online-Video-Seminar: kostengünstige Lösung für kleine und mittelständische UnternehmenGerade für Datenschutzbeauftragte kleiner und mittelständischer Unternehmen hat das IITR ein interaktives Online-Video-Seminar entwickelt, mit dem sich Datenschutzbeauftragte kostengünstig per Knopfdruck über die relevanten datenschutzrechtlichen Entwicklungen und Gesetzesänderungen informieren können. Anhand der Darstellung typischer Datenschutz-Beispiele aus Unternehmen werden Änderungen in Rechtsprechung und Aufsichtspraxis anschaulich erläutert und Tipps für die Praxis gegeben.Das Seminar wird in Form eines Jahresabonnements mit bis zu acht Video-Vorlesungseinheiten pro Jahr angeboten, die jederzeit im Internet abrufbar sind.Geschlossenes Internetforum für weitere FragenDen Teilnehmern des Jahresabonnements steht zudem ein kostenloser Zugang zu einem geschlossenen Internetforum zur Verfügung, in dem unter fachkundiger Moderation weitere Fragen aus dem betrieblichen Alltag erörtert und Erfahrungen von Datenschutzbeauftragten ausgetauscht werden können.SchulungsnachweisDer Datenschutzbeauftragte erhält mit der jährlichen Teilnahme an dem Online-Video-Seminar ein Zertifikat des IITR.Keine besondere Soft- oder Hardware erforderlichFür den Einsatz brauchen Sie keine besonderen Software- oder Hardwarevoraussetzungen, es ist lediglich ein handelsüblicher internettauglicher PC erforderlich. Die Einheiten sind multimedial durch Bild, Ton und Text aufbereitet. Abonnenten erhalten zudem die integrierten Begleittexte der Vorlesung als PDF-Dokument. Durch eine interaktive Gestaltung der Vorlesungseinheiten können sich die Benutzer über eine spezielle Kommentarfunktion mit anderen Datenschutzbeauftragten in der Vorlesungseinheit selbst austauschen.FazitDas Online-Video-Seminar bietet gerade für Datenschutzbeauftragte kleiner und mittelständischer Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit, sich sehr zeitnah über die unternehmensrelevanten Änderungen im Datenschutzrecht zu informieren und ihrer gesetzlichen Schulungsverpflichtung zu entsprechen. In anschaulichen Beispielen werden typische datenschutzrechtliche Fallgestaltungen erläutert und praxistauglich aufbereitet. Für verbleibende Fragen steht den Abonnenten ein moderiertes Internetforum zur Verfügung.


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Das Institut für IT-Recht berät mit verschiedenen Kooperationspartnern Unternehmen bei der Bewältigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (Datenschutz-Analyse, Beratung im Datenschutzrecht, Schulung interner Datenschutzbeauftragter, Vermittlung externer Datenschutzbeauftragter). Zur Förderung wissenschaftlicher Angelegenheiten wird das Institut von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Auf www.iitr.de finden Sie wöchentlich neue Beiträge zu Fragen des Datenschutzrechts.