Pressemitteilung, 14.06.2010 - 18:56 Uhr
Perspektive Mittelstand
Schufa Rechtsschutz: Was ist ein(e) Auskunft(s)-Ei?
Auf dem Kreditauskunftsmarkt tummeln sich bereits etliche Auskunfts-Unternehmen, die Daten über Verbraucher und Unternehmer sammeln um sie sodann an Dritte zu verkaufen. Den Betreiber einer solchen Datenbank bezeichnet man als eine Auskunftei.
(PM) www.ilex-recht.de/2010/, 14.06.2010 - Die Datensammlung betrifft alleGrundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob der von einer Datensammlung Betroffene Verbraucher oder Unternehmen ist oder ob Unternehmer in ihrer Eigenschaft als Verbraucher tangiert sind, da die Sammlung je nach Art der Datenbank sowohl Daten über Verbraucher (B2C), als auch über Unternehmen (B2B) enthalten kann. Allerdings gibt es Auskunfteien, die sich auf die Herausgabe von Wirtschaftsinformationen spezialisiert haben, so genannte Wirtschaftsauskunfteien. Diese werden zu Rate gezogen, wenn sich Geschäfte zwischen Unternehmen anbahnen und eine Partei sich für die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und die Unternehmenskennzahlen interessiert.Wann wird die Auskunftei zum Auskunfts-Ei?Der Sinn der Datenbanken erschöpft sich nicht darin, einem Geschäftspartner lediglich Informationen über die Anschrift oder über die Bankkonten seines Vertragspartners bereitzustellen. Stets geht es auch darum, dem auf die Datenbank zugreifenden Geschäftspartner anhand einer statistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung einen Anhaltspunkt über die Bonität des Betroffenen zur Verfügung zu stellen und die Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalles zu prognostizieren (sog. Score-Berechnung). Problematisch wird dies, wenn die zusammengetragenen Daten über eine Person fehlerhaft sind. Die Fehlerhaftigkeit kann auch darin bestehen, dass die Daten Unrichtigkeiten oder Auslassungen enthalten. Zum Auskunft-Ei werden falsche Daten, wenn sich falsche Daten auf das sog. Scoring auswirken, d.h. auf die Einschätzung der Kreditwürdigkeit (Bonität) einer Person. Es versteht sich von selbst, dass eine Bewertung zumindest dann nicht stimmen kann, wenn bereits die auf der Bewertung beruhende Tatsachengrundlage falsch ist.Welche Erfahrungswerte haben andere ermittelt?Nach einer im Juni 2009 öffentlich vorgestellten Studie der „GP Forschungsgruppe – Institut für Grundlagen- und Programmforschung“, die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt wurde, enthalten im Datenbestand der Schufa Holding AG hochgerechnet etwa „45% der Eigenauskünfte fehlerhafte, unvollständige oder falsche Eintragungen“. Deutlich besser kommt nach dieser Studie die Datenbank der Firma Creditreform weg. Hier waren „bei 5% der Testpersonen“ falsche Daten gespeichert. Und was ist ein Supernova-Auskunft-Ei?Unter den vorhandenen Auskunfteien gibt es solche, die lediglich die vorhandenen Daten verschiedener Auskunfteien zusammenführen und bündeln. Das bedeutet, wenn lediglich in einer Datenbank falsche Daten stehen, können diese unter Umständen durch diejenigen Auskunfteien, die diverse Datenbanken bündeln, ggf. ebenfalls abgerufen werden und mit anderen Daten vermischt werden.Unser Büro vertritt bereits seit Jahren Betroffene, die einen Schaden durch unberechtigte Einträge im Datenbestand von Auskunfteien erlitten haben. Die Beratung wird meist von der Rechtsschutzversicherung übernommen.Ulrich Schulte am HülseRechtsanwalt


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