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Onlinehändler aufgepasst: Schnüffelsoftware XPIDER weiterhin erfolgreich im Einsatz

(PM) , 11.02.2008 - Die Steuerfahndung schläft nicht und weitet ihre Recherche-Aktivitäten zunehmend auch auf das Internet aus. Bereits seit einiger Zeit ist ein intelligentes Suchprogramm im Namen der Finanzverwaltung im Einsatz, das täglich tausende Seiten im Web durchkämmt. Der Suchauftrag lautet: Finde Hinweise auf nicht registrierte Unternehmen, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Der Name der Software: XPIDER – ein intelligentes Schnüffelprogramm mit Wissensmanagementkomponente. Besonders Handelsplattformen wie eBay werden dabei ganz genau unter die Lupe genommen. XPIDER scannt die Angebotsseiten und Benutzerprofile der Verkäufer und schlägt sofort Alarm, wenn Hinweise auf nicht angemeldete Gewerblichkeit gefunden werden. Die entsprechenden Daten werden dann an das zuständige Finanzamt weitergeleitet, das von den Internetauktions- und Handelshäusern die persönlichen Daten und Geschäftsaktivitäten des Verdächtigen anfordert. Dem ahnungslosen Verkäufer flattert im Anschluss ein Schreiben ins Haus, das ihn auffordert, sein Gewerbe anzumelden und seine Gewinne rückwirkend ordnungsgemäß zu versteuern.
Über die Funktionsweise und Leistungsfähigkeit von XPIDER hüllt das Bundesfinanzministerium schon seit langem den Mantel des Schweigens. Wie in einem Bericht Ende 2006 bekannt wurde, sind die Kosten der Aktion nicht unerheblich, weshalb der fragwürdige Erfolg von XPIDER öffentlich scharf kritisiert wurde. Nach einem Berichte der FAZ vom 07.02.2008 hat jedoch die Bundesregierung auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion den fortwährenden Einsatz der Schnüffelsoftware bestätigt. Ein nahe liegender Rückschluss: Trotz der immensen Gelder, die XPIDER den Steuerzahler kostet, lohnt sich der Einsatz dieser Software scheinbar immer mehr, denn die anschließenden Steuerstrafverfahren fördern nicht selten die ein oder andere Nachzahlung in beträchtlicher Höhe zu Tage.

Weitere Informationen zu XPIDER und wer sich verdächtig macht, finden Sie auf unserer Internetseite www.onlinesteuerrecht.de
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