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Pressemitteilung

Schlichtungsverfahren nach SOBau

Das Schlichtungsverfahren nach der SOBau- Ein außergerichtlicher Weg zu schnellen und sinnvollen Lösungen der Probleme am Bau!
(PM) Augsburg, 25.11.2011 - Es gibt keine Baumaßnahme ohne Probleme in der Bauabwicklung, insbesondere kein Bauwerk ohne Mängel; dies ist allen in der Praxis am Bau Beteiligten bekannt.Die klassische Methode zur Streitbeilegung ist der Gang zum staatlichen Gericht. Dass sich die Verfahren dort häufig sehr in die Länge ziehen, oftmals über Jahre hinweg und damit kosten- und streitintensiv sind, liegt auf der Hand. Dies verursacht den Baubeteiligten Schäden in Milliardenhöhe. Nicht zuletzt führen bei den Beteiligten im Urteilsfalle die von den Gerichten gefundenen (Urteils-) Regelungen oftmals zum Frust - Stichwort „bei Gericht bekommt man kein Recht, man bekommt ein Urteil“ – oder der Prozess endet nach Jahren des Streitens mit einem unliebsamen Vergleich oder gar der Insolvenz einer der Streitparteien.

Lösung

Zur Lösung einigt man sich am besten auf ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Form der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach SOBau. Für die Schlichtung steht dabei im Vordergrund, möglichst schnell, d. h. innerhalb weniger Tage eine Zusammenkunft der Parteien vorzunehmen, um die wesentlichen Probleme zu besprechen und in jedem Fall den Fortgang des Bauvorhabens, den ja alle Baubeteiligten als wesentliches Ziel im Auge haben, vorab zu sichern, damit keine weitreichenden finanzielle Nachteile entstehen. Die Schlichtung wirkt damit bereits ausufernden Konflikten entgegen und soll reibungslose Bauabläufe ohne Baustillstände sicherstellen. Auf diese Weise bietet sie somit gute Chancen, dass beide Parteien „mit Gewinn die Baustelle verlassen“. Nicht selten können dabei schon während dieser ersten Zusammenkunft sämtliche Streitfragen gelöst werden.

Im Rahmen der einvernehmlichen, außergerichtlichen Streitbeilegung im Wege der Schlichtung wird nicht etwa vorhandenes Recht durchgesetzt, sondern es werden im Wege der Kooperation neue Leistungspflichten und/oder gemeinsame Lösungen geschaffen. Diese werden von beiden Parteien i.d.R. wesentlich besser, da „selbst erarbeitet“, akzeptiert und umgesetzt.

Der Schlichter nach SOBau muss ein erfahrener Baujurist zu sein, der zudem eine Fortbildung für das Schlichterwesen wahrgenommen hat.

Fazit

Im Falle von Streitigkeiten ist durch die Schiedsordnung der SOBau gewährleistet, dass Probleme schnell und kompetent gelöst werden können. Die vereinbarte Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach SOBau ist eine echte Gewinnsituation, der Erfolg wird und bleibt für beide Seiten weithin sichtbar („win-win-Situation“).

Der Autor ist zugelassener Schlichter gemäß SOBau und beschäftigt sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit über 14 Jahren vornehmlich mit Baustreitigkeiten. Er ist Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsvereins

Mehr unter www.jus-kanzlei.de
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JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Augsburg. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Zahlreiche unserer Berufsträger haben sich zu Fachanwälten ...
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