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Pressemitteilung

Schlechte Zahlungsmoral der Kunden setzt Betriebe hohem finanziellen Risiko aus

(PM) München, 11.01.2012 - Hohe Außenstände und offene Rechnungen belasten die Finanzen vieler Handwerksbetriebe. Geraten Betriebe auf diese Weise in wirtschaftliche Schieflagen, liegt dies häufig daran, dass sie die Risiken von Zahlungsausfällen und Vertragsstreitigkeiten unterschätzt haben und nicht wissen, wie sie gegenüber Kunden ihr Recht einfordern sollen.

„Um später nicht auf einer Rechnung sitzen zu bleiben, sollte als allererstes festgestellt werden, wer der eigentliche Auftraggeber ist, also am Ende den Auftrag bezahlt“, rät Robert Höck, Obermeister der Innung Metall Augsburg und stellvertretender Kreishandwerkermeister der Kreishandwerkerschaft. Die genaue Rechnungsadresse des Auftraggebers, mit vollem Namen und Geburtsdatum, sollte erfragt und bei der Schufa seine Bonität geprüft werden. „Eine einfache Maßnahme, die aber von vielen Handwerkermeistern vergessen wird“, so Höck.

Bei Vertragsabschluss kann im nächsten Schritt eine schriftliche Auftragsbestätigung verfasst werden, in der Termine und Zahlungsmodalitäten festgehalten sind. „Jeder Handwerker sollte wenigstens ein vom Auftraggeber unterschriebenes Blatt Papier haben, auf dem steht, welche Leistungen zu welchem Geld und zu welcher Zeit vereinbart sind,“ betont auch Holger Scheiding, langjähriger Rechtsberater bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Denn nur wenn ein solches Schriftstück vorliegt, ist die Höhe des Auftrags auch später noch nachvollziehbar und dem Auftraggeber kann ein Verstoß nachgewiesen werden.

Als weitere Absicherungsmaßnahme können Betriebe auf Abschlagszahlungen bestehen. Die erste Zahlung sollte vorab für das Material veranschlagt werden. Danach kann der Handwerker im Grunde für jeden Tag Geld verlangen. Werden offene Rechnungen bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht beglichen, kann auch ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. „Außerdem gibt es die Möglichkeit, im Vorfeld den Auftrag über eine Factoringgesellschaft laufen zu lassen“, so Höck. In diesem Fall schützt sich der Handwerker vor Ausfällen, indem er die Forderungen an den Finanzdienstleister abtritt.

Müssen ausstehende Zahlungen vor Gericht eingeklagt werden, lohnt es sich für Betriebe, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. „Es gibt leider immer schwarze Schafe unter den Kunden, die es bewusst auf einen Rechtsstreit ankommen lassen“, so Scheiding. „Gerade dann sind Rechtsschutzversicherungen Gold wert.“ Wie wichtig ein Vertragsrechtsschutz ist, erklärt Esther Marotzke-Vogthofer, Gesellschafterin der Vogthofer Gebäudetechnik GmbH: „Verliert man einen Prozess, zahlt man nicht nur den eigenen Anwalt, sondern auch den der Gegenseite und die Gerichtskosten.“ Hinzu kämen eventuelle Zeugengelder oder Honorare für Sachverständige. „Wenn der Fall noch eine Instanz weiter geht, sind die Prozesskosten schnell höher als der ursprüngliche Streitwert.“ Da die Versicherung jedoch kostenintensiver als ein Privatrechtsschutz ist und es je nach Anbieter unterschiedliche Policen gibt, rät Rechtsanwalt Scheiding den Betrieben, sich vor einem Abschluss umfassend über die enthaltenen Leistungen zu informieren. „Man sollte sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau ansehen und sicherstellen, dass zum Beispiel Vergütungsstreit und Forderungsausfälle enthalten sind.“

Wegen der auf die Bedürfnisse von Handwerksbetrieben zugeschnittenen Leistungen und Vertragskonditionen hat sich Vogthofer Gebäudetechnik für das spezielle Handwerker-Vertragsrechtsschutzpaket der Allrecht Rechtsschutzversicherungen entschieden. „Der Schutz umfasst Streitigkeiten aus gewerblichen Verträgen wie Kaufverträgen, Werklieferungs-, Finanzierungs- oder Reparaturverträgen ab der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids“, erklärt Dariusz Weis, Vertragsrechtsschutz-Experte bei Allrecht. Damit decke er sowohl unbezahlte Kundenrechnungen als auch Probleme mit Lieferanten und Dienstleistungsunternehmen ab. Außerdem umfasst die Versicherung verschiedene kostenlose Dienstleistungen, die Handwerkern diese Absicherungsmaßnahmen erleichtern. Neben einer telefonischen Rechtsberatung beinhaltet das Paket vor allem einen Wirtschaftsauskunfts- und Forderungsmanagement-Service: „Wir vermitteln Versicherte an einen erfahrenen Inkassopartner. Dort können Handwerker mit Hilfe einer umfassenden Online-Datenbank präventiv Auskünfte über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einholen“, erläutert Weis. Und wenn die Bezahlung tatsächlich ausbleibt, kann der Forderungsmanagement-Service in Anspruch genommen werden.

Die Gründe, warum selbst die einfachsten dieser Schutzmaßnahmen häufig nicht ergriffen werden, sind verschieden. Oft seien die Betriebe mit dem Thema nach wie vor nur rudimentär vertraut und unterschätzten die Risiken, so Höck: „Nur wenn Handwerker einer Innung angehören, sind sie über diese Themen umfassend informiert.“ In diesem Fall profitieren sie von den Informationsveranstaltungen, die Handwerkskammern und Innungen regelmäßig anbieten, sowie von ihrer Rechtsberatung.
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Frau Kathrin Beck

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�BER ALLRECHT RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN

Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen wurden 1974 von der IDUNA / NOVA Versicherungsgruppe, den Signal Versicherungen (seit 1999 SIGNAL-IDUNA-Gruppe) und der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe gegründet. Im September 2010 ist das ...
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