Pressemitteilung, 15.02.2011 - 14:19 Uhr
Perspektive Mittelstand
Schimmel auf Lebensmitteln
(PM) Leipzig, 15.02.2011 - Beim Öffnen des Kühlschranks kann es zu manch unangenehmen Überraschungen kommen. Besonders unerfreulich ist Schimmelbefall auf Wurst, Käse oder Marmelade. In solchen Fällen stehen Hausmänner und Hausfrauen ( www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/hausfrauen/ ) vor der Frage, ob es genügt, die betroffenen Stellen zu entfernen. Die Antwort auf diese und weitere Fragen liefert das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de.Die Antwort fällt eindeutig aus: Schimmelige Lebensmittel unbedingt entsorgen lautet die Devise, denn die Sporen der Schimmelpilze sind äußerst gesundheitsschädigend und im schlimmsten Fall sogar krebserregend. In der Regel gehören schimmelige Lebensmittel in den Müll, so klein die betroffene Stelle auch sein mag. Da die Sporen des Pilzes unsichtbar sind, ist eine genauere Überprüfung der Lebensmittel unmöglich.Generell gilt: Je mehr Flüssigkeit in Lebensmitteln enthalten ist, desto einfacher kann sich der Pilzbefall ausbreiten. Vor allem bei der Frühstücksmarmelade ist Vorsicht geboten, denn in solchen Lebensmitteln wandern die Sporen besonders schnell. Auch vor dem Verzehr von schimmeligen Nüssen oder Trockenfrüchten wird ausdrücklich gewarnt, denn bei diesen Produkten entstehen besonders gefährliche Gifte, die sogenannten Aflatoxine.Ausnahmen sind bei Brot und Hartkäse möglich, sofern sich der Schimmelbefall auf eine kleine Stelle beschränkt. In diesem Fall kann der betroffene Bereich großzügig weggeschnitten werden. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte verschimmelte Lebensmittel generell entsorgen.Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/schimmelige-lebensmittel-unbedingt-entsorgen/338001.html


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