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Schiffsfonds Insolvenz aktuell: Anlegern des Weser Kapital MS „Christoph S“ droht Totalverlust

Die Schiffsgesellschaft musste infolge Zahlungsunfähigkeit am 28.12.2015 vor dem zuständigen Amtsgericht Nordenham Insolvenz anmelden (Az.: 7 IN 36/15). Den Anlegern droht nun der Totalverlust der investierten Einlage.
(PM) Esslingen, 31.01.2016 - Auch im gerade erst begonnenen Jahr 2016 bleiben Anleger geschlossener Schiffsfonds vor Hiobsbotschaften nicht verschont. Aktuell betroffen: Die Zeichner des 2011 durch das Emissionshaus Weser Kapital aufgelegten geschlossenen Schiffsfonds MS „Christoph S“ H+H Schepers GmbH & Co. KG. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste die Schiffsgesellschaft infolge Zahlungsunfähigkeit am 28.12.2015 vor dem zuständigen Amtsgericht Nordenham Insolvenz anmelden (Az.: 7 IN 36/15). Den Anlegern des Weser Kapital MS „Christoph S“ droht nun der Totalverlust der in den geschlossenen Schiffsfonds investierten Einlage.

Weser Kapital MS „Christoph S“: Investition in 2011 erbauten Supramaxtanker

2011 hatte das im niedersächsischen Weyhe beheimatete Emissionshaus Weser Kapital GmbH & Co. KG (vormals Navalis Invest) den geschlossenen Schiffsfonds MS „Christoph S“ H+H Schepers GmbH & Co. KG. mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 31.537.923 (hierunter über Schiffshypothekendarlehen finanziertes Fremdkapital in Höhe von € 23.076.923) am Markt platziert. Laut dem unserer Kanzlei vorliegendem Prospekt des Weser Kapital MS „Christoph S“ wurden von dem Fondskapital in Höhe von € 8.461.000 Kommanditanteile im Wert von € 7.600.000 öffentlich angeboten.

Weser Kapital MS „Christoph S“: Prognostizierte Renditen bis zu 8 % jährlich

Laut der dem Fondsprospekt des Weser Kapital MS „Christoph“ S zugrundeliegenden Berechnung wurden den sich mit einer Mindesteinlage in Höhe von € 25.000,- an der Einschiffsgesellschaft beteiligenden Schiffsfondsanlegern überdurchschnittliche Renditen prognostiziert. Ausgehend von einer einmalig in Aussicht gestellten Ausschüttung in Höhe von 4 % für das Jahr 2012 sollten die Zeichner des Weser Kapital MS „Christoph S“ bis zur geplanten Veräußerung des Supramaxtankers im Jahr 2023 jährlich 8 % Ausschüttungen erhalten. Bei prognostiziertem Verlauf hätten die Anleger des Weser Kapital MS „Christoph S.“ demnach bis zum Laufzeitende einen Ausschüttungsrückfluss in Höhe von 144 % verbuchen können.

Weser Kapital MS „Christoph S.“: Totalverlust statt Rendite

Mit der nun bekannt gewordenen Insolvenz der Einschiffsgesellschaft des Weser Kapital „MS Christoph S.“ müssen sich die an dem laut Prospekt „Erwerb und Betrieb des MS „Christoph S. und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte“ beteiligten Zeichner nicht nur von den erwarteten Ausschüttungen in dreistelliger Prozenthöhe verabschieden. Vor dem Hintergrund, dass der der Insolvenz unweigerlich nachfolgende Zwangsverkauf des Panamataxtankers MS Christoph S. kaum ausreichen dürfte, um die nach wie vor bestehenden Darlehensverbindlichkeiten der Einschiffsgesellschaft zu bedienen, droht den Weser Kapital MS „Christoph S.“ Anlegern nun auch der Totalverlust ihrer Einlage.

Weser Kapital Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Weser Kapital Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene Weser Kapital Schiffsfonds Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Weser Kapital Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Was können betroffene Weser Kapital Schiffsfonds Anleger jetzt tun?

Betroffenen Anlegern von Weser Kapital Schiffsfonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
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