Pressemitteilung, 06.10.2009 - 16:47 Uhr
Perspektive Mittelstand
Schifffonds in der Krise – Was kann man tun als Anleger eines Schifffonds?
Nach aktuellen Presseberichten sind ungefähr 70 Schifffonds momentan in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Momentan treibt viele Anleger von Schifffonds die Frage um, ob es eine Möglichkeit gibt, auszusteigen?
(PM) Stuttgart, 06.10.2009 - Wie kam es zur Schifffahrtskrise?Im Jahr 2008 ist aufgrund der allgemeinen Wirtschaftskrise der Bedarf an Transporten auf erheblich zurückgegangen. Auch im Jahr 2009 ist keine Besserung in Sicht. Viele Schiffe haben keine Aufträge mehr und liegen arbeitslos im Hafen. Das Überangebot hat dazu geführt, dass die Charterraten (die Höhe der Mietzahlungen für ein Schiff) erheblich zurückgegangen sind.Die Charterraten sind zum Teil so niedrig, dass nicht einmal mehr die Betriebskosten erwirtschaftet werden.Viele Emissionshäuser sind betroffen:Ein Beispiel ist das Schiff „MarCantina“ des Fonds „Shipping Select 15“ des Fondsanbieters HCI. Dieses Schiff hatte keinerlei Aufträge. Anleger wurden deshalb aufgefordert 3,7 Millionen Euro zur Rettung des Schiffes aufzubringen. Bei Zwei von drei Fonds Ownership V haben die Anleger Nachschüsse abgelehnt, sodass über diese Fonds das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Bereits im Februar dieses Jahres wurde das Insolvenzverfahren über einen Fonds des Emissionshauses FaFaCapital eröffnet.Sanierungsfälle oder erste Anzeichen hierfür werden auch zu einzelnen Fonds oder Schiffen der Fondshäuser Hamburg (FFH), Lloyd Fonds, Gebab, Dr. Peter Gruppe, das Hamburger Emissionshaus HEH gemeldet. Obwohl einige Fondsschiffe von MPC Capital ohne Beschäftigung sind, soll noch kein Sanierungsfall vorliegen.Wie ist ein Ausstieg möglich?Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:Bei einem erfolgreichen Vorgehen gegen die Prospektherausgeber oder gegen den Vertrieb kann ein Anleger seine Beteiligung rückabzuwickeln.Dann bekommt der Anleger sein eingesetztes Geld zurück und haftet auch nicht auf weitere Ansprüche.Hier hilft dem Anleger beispielsweise die sogenannte Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Nach dem Bundesgerichtshof muss ein Berater einen Anleger über die Provisionen aufklären, die er selbst an dem Geschäft erhält. Versäumt der Berater das, stehen die Chancen gut, dass der Berater auf Schadensersatz haftet. Das bedeutet, der Anleger erhält sein gesamtes Geld zuzüglich Zinsen zurück. Nach Experten gab es bei Schifffonds im Einzelfall Provisionen von bis zu 30 %.Voraussetzung für einen Schadensersatz ist, dass im Einzelfall ein Beratungsvertrag vorliegt. Nach der Rechtsprechung wird ein solcher Beratungsvertrag schon alleine durch ein entsprechendes Beratungsgespräch abgeschlossen. Es muss nicht ein schriftlicher Beratungsvertrag geschlossen worden sein.Im Einzelfall muss von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden ob ein Beratungsvertrag vorliegt.Ein Prospektherausgeber haftet für falsche Angaben in den Prospekten. Dies muss ebenfalls im Einzelfall geprüft werden.Senden Sie uns eine Email cdawood@gmx.de oder rufen Sie uns an - 0711 65 69 39 64 - wir klären für Sie unverbindlich, ob in Ihrem Fall gute Erfolgsaussichten bestehen.Wir prüfen auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen muss.


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ÜBER KANZLEI DAWOOD

Rechtsanwalt Dawood ist ein auf Anleger spezialisierter Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Jahren vertritt er Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Über seine Arbeit für Anleger von Lehman Zertifikaten wurde bereits im Fernsehen, Hörfunk und Presse berichtet. Rechtsanwalt Dawood ist Mitglied einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Christiane Wallis.