Pressemitteilung, 23.03.2009 - 19:18 Uhr
Perspektive Mittelstand
Die (Ehe-)Scheidung und die (gemeinsame)Mietwohnung, Familien-/ Mietrecht aktuell:
(PM) , 23.03.2009 - Rechtsanwältin Beate Wypchol (Familienrecht) und Rechtsanwalt Dominic Döring (Mietrecht), Gießen, informieren: Getrenntlebende genießen kein Sonderkündigungsrecht!Ehepaare, die sich in Scheidung befinden, müssen oft erstaunt feststellen, dass Sie keinerlei Sonderkündigungsrecht für ihre gemeinsame Wohnung besitzen. Die Zerrüttung und Trennung ist der Sphäre der Mieter zuzurechnen. Sie schulden beide weiterhin ihrem Vermieter die Miete als Gesamtschuldner, selbst wenn einer der Ex-Partner auszieht. Nur wenige werden, vielleicht aus finanzieller Not heraus, eine räumliche Aufteilung in der Wohnung vornehmen. Viele ziehen es vor, wegzuziehen.Dem Ausziehenden steht dabei kein alleiniges Kündigungsrecht zu. Hier hilft oft nur ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter und u.U. ein Aufhebungsvertrag. Suchen Sie auf jeden Fall eine einvernehmliche Lösung.www.onlinescheidung-anwalt.dewww.anwaelte-giessen.de