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Schadenersatzanspruch für Mieter bei Stromabschaltung - Münchner Amtsgericht spricht Urteil aus

(PM) Leipzig, 09.06.2010 - Für den Fall, dass die Hausverwaltung einer Mietpartei irrtümlich den Strom abstellt, hat der Mieter in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz, informiert das Immobilienportal www.myimmo.de. Solch fälschliche Stromabschaltungen passieren häufiger als gedacht. Diese kann die Folge eines unkorrekten Mieterwechsels sein. Die Hausverwaltung bescheinigt dabei dem zuständigen Stromversorgungsunternehmen irrtümlicherweise einen Mieterwechsel, was zur Stromabschaltung führt.

Genau dieses Schicksal ereilte die Mieter einer Wohnung (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-wohnung) in München. Während diese über eine Zeitspanne von elf Tagen im Urlaub waren, wurde ihnen in der Heimat der Strom abgestellt. Während ihrer Abwesenheit tauten Kühlschrank und Gefriertruhe ab. Bei ihrer Rückkehr waren die Lebensmittel verdorben. Auch die Geräte an sich seien wegen des Schimmelbefalls und dem entstandenen Geruch nicht mehr benutzbar gewesen. Wie bekannt wurde, hatte die Hausverwaltung den falsch angegebenen Mieterwechsel bei Rückfrage durch den Stromversorger sogar nochmals bestätigt. Die Mieter forderten eine Entschädigung.

Das Münchner Amtsgericht entschied zu Gunsten der Kläger. Die Hausverwaltung habe aufgrund des falsch bescheinigten Mieterwechsels die Verantwortung für den Schaden zu übernehmen. Den Mietern steht daher zum einen der finanzielle Ausgleich für die vergammelten Lebensmittel zu, zum anderen muss ihnen eine Entschädigung für die Reinigung der Geräte gewährt werden. Vom Anspruch auf einen vollständigen Ersatz dieser sah das Gericht ab, da die Möglichkeit der Reinigung noch gegeben war.

Weitere Informationen:
news.myimmo.de/bei-stromabschaltung-schadenersatzanspruch/5527.html
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