(PM) Leipzig, 09.06.2010 - Für den Fall, dass die Hausverwaltung einer Mietpartei irrtümlich den Strom abstellt, hat der Mieter in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz, informiert das Immobilienportal
www.myimmo.de. Solch fälschliche Stromabschaltungen passieren häufiger als gedacht. Diese kann die Folge eines unkorrekten Mieterwechsels sein. Die Hausverwaltung bescheinigt dabei dem zuständigen Stromversorgungsunternehmen irrtümlicherweise einen Mieterwechsel, was zur Stromabschaltung führt.
Genau dieses Schicksal ereilte die Mieter einer Wohnung (
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Das Münchner Amtsgericht entschied zu Gunsten der Kläger. Die Hausverwaltung habe aufgrund des falsch bescheinigten Mieterwechsels die Verantwortung für den Schaden zu übernehmen. Den Mietern steht daher zum einen der finanzielle Ausgleich für die vergammelten Lebensmittel zu, zum anderen muss ihnen eine Entschädigung für die Reinigung der Geräte gewährt werden. Vom Anspruch auf einen vollständigen Ersatz dieser sah das Gericht ab, da die Möglichkeit der Reinigung noch gegeben war.
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news.myimmo.de/bei-stromabschaltung-schadenersatzanspruch/5527.html