Pressemitteilung, 30.12.2013 - 10:08 Uhr
Perspektive Mittelstand
Sachkunde für Asbestsanierung nach TRGS 519, Anl. 3
Die Asbestsanierung stellt höchste Ansprüche an die Sachkunde von Demontage- und Entsorgungsbetrieben.
(PM) Essen, 30.12.2013 - Die Asbestsanierung stellt höchste Ansprüche an die Fach- und Sachkunde von Demontage- und Entsorgungsbetrieben. Die Sanierungspflicht für asbestbelastete Gebäude oder Anlagen geht einher mit der Verantwortung für die fachgerechte Entsorgung. Verantwortliche für die Asbestsanierung von schwach gebundenen Produkten sind gemäß TRGS 519, Anlage 3 verpflichtet, sich als Sachkundige auszuweisen.Wichtig ist die Sachkunde schon bei der Bestandsaufnahme: Wo befindet sich asbesthaltiges Material? Um welche Art Asbest handelt es sich? Welche Sanierungsmöglichkeit eignet sich am besten?Spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten ist der zuständigen Behörde die Tätigkeit mit asbesthaltigen Gefahrstoffen mitzuteilen. Diese Ordnungswidrigkeiten werden häufig von der Aufsichtsbehörde direkt geahndet: wenn keine oder keine rechtzeitige Mitteilung der Asbestarbeiten vorliegt, wenn kein Sachkundiger während der Ausführung anwesend ist, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, wenn Arbeitsplan und Betriebsanweisung nicht erstellt wurden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht erfolgten, wenn Beschäftigte keine Personenschutzausrüstung tragen, wenn die Beschäftigten keine Unterweisung erhalten haben.Das Haus der Technik, Essen, bietet 2014 sieben Lehrgänge zur großen Sachkunde, der Asbestsanierung gemäß TRGS 519, Anl. 3, mit dem fachlichen Leiter Dipl.-Ing.Chem. Uwe Schubert, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauchemie, Baustoffberatungszentrum Rheinland, Bonn, an. Mit 4 Terminen im 1. Halbjahr 2014: 17.-21. Februar 2014, 24.-28. März 2014, 19.-23. Mai 2014 und 23.-26. Mai 2014 können Asbestsanierungsunternehmen und Planer von Asbestsanierungsarbeite, Nachwuchskräfte und Quereinsteiger, Vorarbeiter, Facharbeiter und ausführende Bauleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Deponiebetreiber, Entsorgungsfachbetriebe in einem seit 1992 bewährten Lehrgangskonzept die Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3 erwerben. Die Inhalte der TRGS 519, Anlage 3 sind vorgeschrieben, ebenso der Stundenumfang. Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest, Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest, persönliche Schutzausrüstung, personelle Anforderungen an das Unternehmen, sicherheitstechnische Maßnahmen und Baustelleneinrichtung, die Unterdruckhaltung, Asbestentfernung, Abfallaufnahme und -entsorgung sowie die Bewertung von Asbest in Gebäuden und die Abschlussarbeiten mit Erfolgskontrolle und Baustellenfreigabe werden behandelt. Am 5. Tag findet vormittags eine schriftliche Prüfung statt, nach erfolgreicher Prüfung erhalten Teilnehmer das Zeugnis zum Erwerb der Sachkunde zur Asbestsanierung gemäß, TRGS 519, Anl. 3: Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter information@hdt-essen.deTel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter www.hdt-essen.de/Asbest-Sanierung-TRGS_519_Lehrgang_W-H040-06-271-4


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