VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Freier Journalist
Pressemitteilung

SPD und Grüne scheitern vor dem Verfassungsgerichtshof

(PM) , 27.05.2009 - Entscheidung verdeutlicht absurde Argumentation der Remscheider SPD-Fraktion in der Frage der Kosten für die Kommunalwahl

Der Verfassungsgerichtshof www.vgh.nrw.de in Münster hat heute entschieden: Die NRW-Kommunalwahl darf - wie von der CDU/FDP geführten Landesregierung geplant - am 30. August 2009 stattfinden. „SPD und Grüne sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, weitere Verwirrung in der Frage des Wahltermins zu stiften. Auch die Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen hatte keinen Erfolg. Jetzt sollten alle Demokraten die Entscheidung des höchsten Gerichts des Landes akzeptieren und sich mit der Sachpolitik beschäftigen“, fordert der Remscheider CDU-Fraktionsvorsitzende www.cdu-fraktion-rs.de Philipp Veit.

„Nun ist sichergestellt, dass bei der Kommunalwahl auch wirklich über kommunalpolitische Belange entschieden wird. Hätte die Wahl - wie von SPD und Grünen gewollt - zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September stattgefunden, dann hätten die Bundespolitik und die Kanzlerfrage dominiert. Es ist gut, dass die Bürgerinnen und Bürger in Remscheid über die Politik in ihrer Stadt gesondert entscheiden können, ohne an Berlin denken zu müssen. Das Beste für unsere Demokratie wäre, wenn die Wahlen auf europäischer, kommunaler und bundespolitischer Ebene eine maximale Aufmerksamkeit und Beteiligung erführen“, so Veit.

Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zeige sich noch einmal deutlich die Absurdität der Argumentation der Remscheider SPD-Fraktion, die in einem Antrag gefordert hatte, die zusätzlichen Kosten für die Kommunalwahl müssten vom Land getragen werden, wenn sie nicht zusammen mit der Bundestagswahl stattfinden würden.
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Freier Journalist
Kemnader Straße 2
44797 Bochum
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG