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Soltau Logistic Center GmbH & Co. KG (SLC)
Pressemitteilung

SLC nutzt Strom aus erneuerbaren Energien

Mit Kraft-Wärme-Kopplung zum eigenen Stromerzeuger werden
(PM) Soltau, 04.10.2010 - Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vereinfacht die Regierung die Möglichkeit für Unternehmen und Privathaushalte, ihren Strombedarf selbst zu decken und eigenen Strom zu produzieren. So hat auch die Soltau Logistic Center GmbH & Co. KG über die Anschaffung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nachgedacht und sich dafür entschieden. „Unsere Wahl fiel auf ein Blockheizkraftwerk, das als kompakte Anlage mittels Kraft-Wärme-Kopplung Wärme und Strom gleichzeitig erzeugt“, erklärt Carsten Tietje, Geschäftsführender Gesellschafter des Soltau Logistic Centers. Damit hat SLC eine bedeutende Rolle in der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien übernommen. Das Soltauer Unternehmen gewinnt die benötigte Energie nun direkt vor Ort und wandelt sie in Strom um. Die nicht benötigte Energie wird sinnvoll in Form von Wärme für das Heizen der Halle verwendet, überschüssige Wärme wird in ein Nahwärmesystem eingeleitet. Durch den Einsatz dieses innovativen Verfahrens zeigt SLC ein besonderes Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt.

Für sein Kraftwerk setzt SLC Rapsöl ein – ein nachwachsender Rohstoff, der optimal für Blockheizkraftwerke nutzbar ist. Durch eine sehr erfolgreiche Ernte im Jahr 2009 sind die Preise für Rapsöl aus dem letzten Jahr stabil, was den Einsatz von Rapsöl als Rohstoff begünstigt. Um nicht wertvolle Lebensmittel zu verwerten, müssen Lieferanten gemäß einer Verordnung nachweisen, dass die Rapsfläche speziell für die Energiegewinnung angelegt wurde. Sämtliche Mineralöllieferanten und Tankwagen, die SLC beliefern, benötigen dafür eine besondere Zertifizierung, die seitens der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bis zum 1. Januar 2011 erfolgt sein muss.

Um Anreize für die Anschaffung eines eigenen Kraftwerks zu schaffen, legt das EEG Zuschläge für die erzeugten Strommengen fest. Wer selbst Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, erhält pro Kilowattstunde eine festgelegte Vergütung. Diese festen Sätze bestehen beispielsweise aus einem KWK-Zuschlag oder einem NaWaRo-Zuschlag. Für letzteren darf das Unternehmen nur nachwachsende Rohstoffe von einer bestimmten Liste in seinem Kraftwerk einsetzen.
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