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Pressemitteilung

S. W. Immobilienfonds – die Taktik für den Ausstieg, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

(PM) , 29.11.2007 - Wer aus dem Vertrag über seine Beteiligung an dem S. W. Immofonds 2051 heraus kommen möchte, hat Rückendeckung durch die Entscheidungen des Landgerichts Duisburg und der entsprechenden Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteile im Volltext unter www.anwaelte-giessen.de).
Wegen der bei Vertragsschluss fehlerhaft erteilten Belehrung über das Recht zum Widerruf, ist ein solcher auch heute noch möglich, mit der Folge, dass Anleger von der weiteren Pflicht zur Erbringung Ihrer Einlage frei werden.
Derzeit wird intensiv an der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses gearbeitet, der es Anlegern ermöglichen soll, Ansprüche direkt gegen die den Fonds auflegende Gesellschaft geltend zu machen und so die bereits erbrachten Einlageanteile zurück zu bekommen.
Beispiele wie die Entwicklung der Göttinger Gruppe haben gezeigt, dass dies möglich ist. Das Zeitfenster zur Realisierung der Forderungen wird jedoch klein sein und Anleger werden sich beeilen müssen, um am Ende nicht leer auszugehen.
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