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Rückstausicherung - Wichtige Hinweise für die Planung, den Einbau und die Wartung

(PM) Frankfurt a.M., 25.02.2010 - Immer wieder führt außergewöhnlicher Starkregen in einzelnen Regionen der Stadtgebiete zu Überschwemmungen. Dabei werden Keller und andere tief liegende Räume überflutet, weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind. Hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat sind oftmals die Folge. Das Abpumpen des Wassers, das Reinigen der Räume und das Beheben der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld.

Diese Unannehmlichkeiten kann der Immobilieneigentümer vermeiden, wenn er seine Immobilie entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht – auch gegenüber seinen Mietern – für Schäden haftbar, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. In diesem Zusammenhang bedarf es insofern nicht einmal eines Hinweises in der kommunalen Satzung, als auch nach § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Neufassung vom 07.08.2009 (bisher § 18b WHG) der Grundstückseigentümer als „Betreiber einer Abwasseranlage“ diese nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und betreiben muss.

Die Versicherungen können somit Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Mangelnde Vorsorge kann also teuer werden!

Haben Sie Entwässerungseinrichtungen oder planen Sie den Einbau dieser unterhalb der Rückstauebene (i.d.R. Straßenoberkante), so beachten Sie bitte folgende Punkte:

1. Wählen Sie die richtigen Rückstausicherungen: Sanitäre Entwässerungsgegenstände und Bodenabläufe unterhalb der Rückstauebene sind mit einer Hebeanlage (DIN EN 12056-1 und DIN 1986-100) zu entwässern. In Fällen untergeordneter Nutzung kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ ein Rückstauverschluss verwendet werden (DIN EN 13564).

2. Achten Sie auf den richtigen Einbauort für Ihren Rückstauverschluss. Es dürfen nur die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert ablaufen können. Bauen Sie deshalb den Rückstauverschluss auf keinen Fall in den Revisionsschacht der Hauptgrundleitung ein. Dadurch würde bei Rückstau Ihre gesamte Entwässerungsanlage abgesperrt und bei Regen sogar Dachflächenwasser rückwärts in Ihre Hausentwässerung geleitet.

3. Sorgen Sie für eine regelmäßige und fachkundige Inspektion und Wartung, damit Ihre Rückstausicherungen im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie selbst Ihren Rückstauverschluss einmal im Monat in Augenschein und betätigen Sie den Notverschluss. Die Wartung, d. h. die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, die Prüfung von Dichtungen, die Kontrolle der Mechanik, das Feststellen der Dichtheit und die Funktionsprüfung sollte zweimal im Jahr durch eine Fachfirma im Rahmen eines Wartungsvertrag durchgeführt werden.

4. Für Revisionsschächte gelten folgende Besonderheiten. Liegen bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden die Schachtdeckel unterhalb der Rückstauebene, sind diese wasserdicht und innendruckfest auszuführen, sofern die Leitungen in den Schächten offen verlaufen. Innerhalb von Gebäuden ist die Abwasserleitung durch einen Schacht geschlossen mit abgedichteter Reinigungsöffnung zu führen.

5. Kellerlichtschächte sollten mindestens 10 bis 15 cm über das umgebende Gelände hochgezogen werden, um das Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die oberste Stufe von Kellerabgängen. Die Kellereingangstür sollte eine Schwelle von 10 bis 15 cm Höhe erhalten. Die relativ geringen Niederschlagsmengen von nicht überdachten Kellerabgängen können meist versickert werden. Ist dies nicht möglich und muss der Ablauf an die Grundstücksentwässerungsanlage angeschlossen werden, ist er gegen Rückstau zu sichern.

6. Regenwassernutzanlagen: Sollte der Überlauf an die Mischwasserkanalisation angeschlossen sein, ist dieser zwingend gegen Rückstau zu sichern, da ansonsten eine Verunreinigung durch Schmutzwasser droht.

Bitte beachten Sie diese Hinweise und Anregungen in Ihrem eigenen Interesse. Sie bieten einen sicheren Schutz gegen Überschwemmungsschäden bei Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz.

Weitere Nachrichten zur Rückstausicherung und generell zum Entwässerungssystem finden Sie auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik Presse.
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