Pressemitteilung, 17.01.2010 - 15:50 Uhr
Perspektive Mittelstand
Risikominimierende Instrumente des Zinsmanagements
Dieser Artikel handelt über das Zinsmanagement, welches in jedem Unternehmen eine äußerst wichtige Rolle spielt. Der Unternehmenserfolg wird maßgeblich durch ein professionelles Zinsmanagement beeinflusst
(PM) Freienbach, 17.01.2010 - Zinssicherung bedeutet immer nur Schutz vor Abweichungen des tatsächlich erreichten Zinssatzes von den sich aus der Zinsstrukturkurve ergebenden Zinsen. Schutz vor einer Zinsentwicklung, wie sie die Zinsterminkurve vorgibt, ist nicht möglich. Finanzinnovationen im Zinsmanagement lassen sich in zwei Grundformen unterteilen, und zwar in Zinstermingeschäfte mit symmetrischem und in Optionen mit asymmetrischem Risikoprofil. Zu den Zinstermingeschäften zählen Forward Rate Agreements (FRAs). Standardisierte, börsengehandelte Zinstermingeschäfte bezeichnet man als Zinsfutures (Interest Rate Futures). FRAs und Futures sichern eine zukünftige standardisierte Zinsperiode ab. Bei Zinsveränderungen sind die Gewinnmöglichkeiten und die Verlustrisiken solcher Zinstermingeschäfte für beide Parteien genau gleich groß, weshalb die Risikoverteilung als symmetrisch bezeichnet werden kann. Ein weiteres Instrument des Zinsmanagements ist die Option. Dabei erwirbt der Käufer das Recht, jedoch nicht die Pflicht, die Option zu einem festgelegten Zeitpunkt auszuüben, z.B. eine Fremdwährung zu kaufen oder einen Swap abzuschließen. Die Option weist ein asymmetrisches Risikoprofil auf, da beim Kauf der Verlust auf die Höhe der Optionsprämie begrenzt ist, während das Gewinnpotenzial unbegrenzt ist.Näheres erfahren Sie unter www.firstintertrade.com


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Die First Intertrade AG Schweiz erklärte bereits die Bedeutung des Risikomanagements in einer Veröffentlichung. Risiken im allgemeinen lassen sich individuell durch Einsatz von derivativen Instrumentarien reduzieren. Ein Beispiel dafür ist der Währungsswap z.B. für eine Intercompany-Finanzierung Inland/Ausland in unterschiedlichen Währungen und marktspezifischen Bonitäten der involvierten Akteure. Ein Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) ist ein Finanzderivat, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen. Ein Währungsswap ähnelt einem Zinsswap. Bei diesem werden aber die Zahlungen in derselben Währung getauscht. Außerdem werden beim Währungsswap im Gegensatz zum Zinsswap am Anfang und am Ende der Laufzeit die Nominalbeträge getauscht. Vom Währungsswap zu unterscheiden ist der Devisenswap (FX Swap; siehe www.firstintertrade.com).Eine klassische Anwendung eines Währungsswaps ist, wie bereits angesprochen, dass zwei Parteien die aus Kreditaufnahmen stammenden Beträge in zwei verschiedenen Währungen sowie die während der Kreditlaufzeit zu leistenden Zinsen (und ggf. Amortisationsbeträge) unter einander austauschen. Der Entstehungsgrund liegt hierbei in komparativen Zinsvorteilen, die eine oder auch beide Parteien in der jeweils von dem Partner gesuchten Währung haben. Am Beginn der Laufzeit erfolgt ein Kapitaltausch zum aktuellen Kassakurs bei Geschäftsabschluss. Während der Laufzeit werden dann üblicherweise in regelmäßigen Abständen auch die Zinsen getauscht. Dabei zahlt jeder Kontraktpartner in der Währung, in der er den Kapitalbetrag empfangen hat. In jeder der beiden Währungen können fixe oder variable Zinsen gezahlt werden. Am Ende der Laufzeit werden die Kapitalbeträge zurückgetauscht. Dies erfolgt zum gleichen Kurs wie beim Kapitaltausch bei Geschäftsbeginn. Es gibt also im Gegensatz zum Devisentermingeschäft kein Deport (Abschlag) oder Report (Aufschlag) auf den Kassakurs. Der Grund dafür ist, dass die unterschiedlichen Zinsen, die beim Termingeschäft diese Abweichungen vom Kassakurs begründen, durch den Austausch der Zinsverpflichtungen bereits berücksichtigt werden. Beispiel: • Währungsswap USD gegen EUR • Nominal 10 Mio. EUR • Laufzeit 3 Jahre • Partei A zahlt fixe USD-Zinsen, Partei B zahlt den variablen 3-Monats-EUR-Zins (3-Monats-EURIBOR). • Bei Abschluss beträgt der USD-Swapsatz für eine Laufzeit von 3 Jahren 3,5%, der Kurs des USD liegt bei 1,48. Dies zieht die folgenden Zahlungen nach sich: • Zu Beginn des Geschäftes zahlt A an B 10 Mio. EUR und B an A 14,8 Mio. USD (Kapitaltausch zum aktuellen Wechselkurs). • Während der Laufzeit von 3 Jahren zahlt A an B einmal jährlich (d. h. 1, 2 und 3 Jahre nach Geschäftsabschluss) 3,5% auf den Nominalbetrag von 14,8 Mio. USD. B zahlt an A vierteljährlich zeitanteilig (Pro rata temporis) den 3-Monats-EURIBOR auf den Nominalbetrag von 10 Mio. EUR. Dabei wird die Höhe des EURIBOR-Satzes verwendet, wie sie bei der letzten Zinszahlung 3 Monate zuvor festgestellt („gefixt“) wurde. B zahlt also 12 Mal die variablen Zinsen. • Bei Fälligkeit nach drei Jahren zahlt A an B 14,8 Mio. USD und B an A 10 Mio. EUR (Kapitalrücktausch zum bei Abschluss gültigen Wechselkurs). Zuweilen wird zwischen Währungsswap und Zins-/Währungsswaps unterschieden. Dabei werden als Währungsswaps die Swaps bezeichnet, bei der beide Vertragsparteien einen fixen Zins oder beide Parteien einen variablen Zins gleicher Zinsbindungsfrist (z.B. 3-Monats-EURIBOR gegen 3-Monats-USD-Libor) zahlen. Bei Zins-/Währungsswaps zahlen nach dieser Unterscheidung ein Partner fest und einer variabel (wie im Beispiel) oder beide variabel, aber mit verschiedenen Zinsbindungsfristen (z.B. 6-Monats-EURIBOR gegen 3-Monats-USD-Libor). Bei Währungsswaps unterscheiden sich für die Parteien also nur die Währungen, bei Zins-/Währungsswaps zusätzlich die Zinsbindungsfristen. Währungsswaps, bei denen beide Parteien einen variablen Zins gleicher Zinsbindungsfrist zahlen, heißen auch Basisswaps. Bei Laufzeiten über zwei Jahren stellen Währungsswaps aufgrund einer größeren Markttiefe (Liquidität) und einer geringeren Anzahl von Transaktionen eine echte Alternative zu Dervisentermingeschäften dar. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können Sie unter www.firstintertrade.com nachlesen.