Pressemitteilung, 22.06.2015 - 11:18 Uhr
Perspektive Mittelstand
Riester oder Rürup: Am besten beides
In der Regel verbindet man eine Riester Rente mit der idealen Altersvorsorge für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Beamte und die Rürup Rente mit der perfekten Variante für Selbständige.
(PM) Berlin, 22.06.2015 - In der Regel verbindet man eine Riester Rente mit der idealen Altersvorsorge für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Beamte und die Rürup Rente mit der perfekten Variante für Selbständige. Diese Empfehlung ist allerdings nur bedingt richtig, denn beide Renten können problemlos nebeneinander bestehen und stocken die gesetzliche Rente ganz erheblich auf. Doch was muss man über beide Varianten wissen, und wie kann man sie miteinander kombinieren? Riester setzt Förderberechtigung vorausWer eine Riester Rente abschließen will, muss förderberechtigt sein. Dazu gehören vor allem Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, Beamte und Auszubildende. Wenn allerdings der Ehepartner förderberechtigt ist, kann auch ein Selbständiger oder jede andere Person, die keinen Anspruch auf die Riester-Zulagen hat, eine Riester Rente abschließen. Diesen Personenkreis bezeichnet man auch als mittelbar förderberechtigt. Somit kommt eine Riester Rente durchaus auch für Selbständige in Frage, sie unterliegen den gleichen Regelungen wie Arbeitnehmer in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.Rürup als Ergänzung für jedenAnders als die Riester Rente setzt die Rürup Rente keine Berechtigung voraus. Das heißt, letztlich kann jedermann eine Rürup Rente abschließen. Die steuerlichen Vorteile gelten ebenso für jeden Versicherten, der der Steuerpflicht unterliegt. Somit bietet sich die Rürup Rente im Grund für jeden an, der die gesetzliche Rente um eine private Altersvorsorge ergänzen will. Im Idealfall kombiniert man sogar beide Renten miteinander und ist dann im Alter recht gut abgesichert.Die Kombination als ideale VarianteDie gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu sicher. Hier herrscht weitgehend Einigkeit zwischen Politik, Verbrauchern und Versicherungswirtschaft. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist dringend erforderlich. Doch auch eine einzige Rente wird kaum hoch genug bemessen sein, um im Alter sorgenfrei zu leben. Deshalb ist jeder Versicherte gut beraten, der mindestens zwei private Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen hat. Eine solche Kombination kann sich aus einer Riester Rente und einer betrieblichen Altersvorsorge zusammensetzen, doch auch Riester Renten und Lebensversicherungen sind geeignet. Und schließlich sind auch Riester und Rürup Renten eine sehr solide Mischung, wenn man die Altersvorsorge optimieren will. Keine Angst vor der BesteuerungHäufig hört man im Zusammenhang mit privaten Rentenversicherungen von der Steuerproblematik. Sowohl die Riester als auch die Rürup Rente unterliegen in der Auszahlungsphase der Besteuerung. Dafür greift während der Ansparphase ein Steuervorteil, denn die Beiträge können in gewissen Grenzen steuerlich geltend gemacht werden. Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung fällt die eigentliche Besteuerung aber erst in der Auszahlungsphase an. Dann sind beide Renten steuerpflichtig. Die Rürup Rente wird in der Regel als lebenslange monatliche Leibrente ausgezahlt und wird dann monatlich besteuert. Sofern die Riester Rente ebenso monatlich gezahlt wird, fällt auch dann eine monatliche Besteuerung an. Allerdings zahlen Rentner aufgrund ihres geringen Einkommens eine erheblich geringere Steuerlast als Arbeitnehmer oder Selbständige während der Phase der Berufstätigkeit.Was man sonst noch über die Riester Rente wissen sollte und wie die einzelnen Anbietern im letzten Riester Rente Test abgeschlossen haben erfährt man auf www.riesterrente-heute.de/


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