Fachartikel, 23.10.2008
Perspektive Mittelstand
Reverse Factoring
Den Einkauf finanzieren
Während der Begriff Factoring den „Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet, bezieht sich ein Reverse-Factoring auf den Zeitraum vor dem Warenverkauf und bietet ein interessantes Instrument zur Finanzierung von Kreditoren-Verbindlichkeiten.
In der Realität ist Reverse-Factoring ganz einfach der Kauf von Verbindlichkeiten gegenüber definierten Kreditoren durch einen Factor. Von der Sache her ein einfaches Geschäft. Aus dem Blickwinkel des Kreditoren betrachtet, gibt es dabei folgende Besonderheiten:
  1. der Finanzier des Debitoren zahlt den Rechnungswert unter Skonto sofort in erster Kondition
  2. kein Kreditversicherungslimit notwendig, Einsparung von WKV-Kosten (Warenkreditversicherung)
  3. Debitor nimmt Ware verbindlich ab und bestätigt dies seinem Factor. Spätere Diskussionen werden erspart.
  4. 100% Debitorenkonzentration sind darstellbar

Aus Sicht des Einkäufers kommt das Verfahren einer Zentralregulierung ziemlich nahe, wobei die Auszahlung an den Kreditoren immer vom Unternehmer selbst freigegeben werden muss. Im Vergleich zu einer Einkaufsfinanzierung von Einzelrechnungen (Trade Finance) wird im echten Reverse-Factoring der Finanzierungsrahmen sehr groß gefasst und ist verhandelbar. Je nach Factoring-Anbieter kann der Reverse-Factoring-Rahmen beispielsweise die Höhe des „Forderungsbestandes aus L+L multipliziert mit Wareneinsatzquote / 100“ betragen und neben der Absatzfinanzierung einen zusätzlichen, nennenswerten Finanzierungsrahmen verschaffen.

Wie läuft Reverse Factoring ab?

Der Mandant wie beispielsweise ein Großhändler oder Produktionsbetrieb schließt mit dem ausgewählten Factor einen Reverse-Factoring-Rahmenvertrag ab, in dem dieser sich verpflichtet, laufend gegen den Abnehmer entstehende Forderungen von einzelnen Lieferanten  anzukaufen und vorzufinanzieren. Dem entsprechend unterzeichnet der jeweilige Lieferant und der Factor einen Factoringvertrag, der nur die Forderungen gegen den einen Abnehmer umfasst (100% Konzentration auf einen Debitoren).

Nach Warenlieferung und Rechnungsstellung durch den Lieferanten erfolgt die Prüfung der Rechnungsdaten durch den Abnehmer, die unwiderrufliche Abnahme und  Übermittlung der Rechnungsdaten mit Auszahlungsbestätigung an den Factor. Die Zahlung des so bestätigten Forderungsbetrages erfolgt auf das Bankkonto des Lieferanten. Der Abnehmer zahlt zum vereinbarten Fälligkeitstermin den Auszahlungsbetrag an den Factor.

Für die Prüfung und Vorbereitung eines Reverse-Factoringvertrages sind dem Fachmakler folgende Unterlagen einzureichen:

  • Einkaufs-Factoring-Fragebogen (mit Stempel und Unterschrift)
  • letzter Jahresabschluss und aktuelle BWA
  • Liste der ausgewählten Kreditoren
  • Kopie einer Lieferantenrechnung mit Liefernachweis je Lieferant

Der Makler prüft Verfahrensbesonderheiten, Konditionen und Finanzierungsrahmen in Relation zum Finanzierungsbedarf und zur Gesamtfinanzierung und bereitet in enger Abstimmung mit seinem Mandanten unterschriftsreif die Verträge vor.

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