Pressemitteilung, 06.09.2006 - 11:55 Uhr
Perspektive Mittelstand
Frankreich führt zum 01.09.2006 die Reverse Charge Regel ein
(PM) , 06.09.2006 - Frankreich hat mit Wirkung zum 01.09.2006 die Reverse Charge Regel bezüglich allen Leistungen zwischen Unternehmern beschlossen.Diese Regelung hat Bedeutung für alle deutschen Unternehmer, welche Leistungen in Frankreich, an in Frankreich registrierte Unternehmer erbringen. Voraussetzung ist, dass der dt. Unternehmer nachweisen kann, dass es sich beim Leistungsempfänger um einen in Frankreich registrierten Unternehmer handelt ( qualifizierte Überprüfung der betreffenden UST ID Nr per Internet ist zwingend . Auf die Anwendung der Reverse Charge Regel muss im Abrechnungsdokument hingewiesen werden. Die französ. UST ID Nr ist zwingen anzugeben.Bei Leistungen an eine franz. Privatperson/ UST ID NR fehlt, bleibt es bei der bisherigen Regelung. Der dt. Unternehmer muss sich registrieren lassen, die franz. UST 19,6%/5,5% ist auszuweisen.