Pressemitteilung, 16.12.2006 - 17:00 Uhr
Perspektive Mittelstand
Schweiz richtet öffentliches Register über den Transfer von Abfällen ein
(PM) , 16.12.2006 - Informationen über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser sollen ab 2007 erhoben und anschliessend im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Bundesrat hat Freitag die entsprechende Verordnung verabschiedet, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf (www.europaticker.de). Die Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser (PRTR-V) soll am 1. März 2007 in Kraft gesetzt werden. Damit wird die Schweiz die Vorgaben der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) erfüllen. Gemäss dem Protokoll enthält die Verordnung eine Liste von Schadstoffen, deren Freisetzungen in die Umwelt jährlich gemeldet werden müssen, sofern die Schadstoffmengen die in der Verordnung festgesetzten Schwellenwerte überschreiten. Zu diesen Schadstoffen zählen unter anderem Feinstaub, CO2 und Schwermetalle. Zudem müssen Transfers von Abfällen und Transfers von Schadstoffen in Abwasser gemeldet werden, wenn gewisse Schwellenwerte überschritten werden. Das neue Register schafft Transparenz und bietet dem Management von Firmen beispielsweise Entscheidgrundlagen zur Verbesserung der Ökoeffizienz und Produktivität oder zeigt den Behörden sowie der Öffentlichkeit nationale, regionale und lokale Zusammenhänge auf. Verschiedene Branchen betroffen In der Schweiz betrifft die neue Verordnung einige 100 grosse und mittlere Betriebe. Dazu gehören unter anderem Betriebe der Chemischen, Metall- und Mineral-Industrie, der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie der intensiven Tierhaltung; die meisten KMU sind hingegen nicht betroffen. Zusätzlich zu den Daten aus den Betrieben (Punktquellen) werden auch Informationen über Freisetzungen von Schadstoffen aus diffusen Quellen im Register enthalten sein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird für den Betrieb des PRTR verantwortlich sein. Es macht die Daten im Internet zugänglich. Die in der Schweiz angesiedelten Betriebe weisen eine im internationalen Vergleich gute Umweltperformance auf. Das PRTR ermöglicht ihnen, sich mit anderen Betrieben zu vergleichen und Schwachstellen zu erkennen und zu verbessern. Die Einführung eines PRTR hat sich in anderen Ländern als ein effizientes Instrument der Umweltpolitik erwiesen. So wurden in den USA die Schadstoffwerte der meldepflichtigen Betriebe seit der Einführung des entsprechenden Registers erheblich reduziert. In der Anhörung zur neuen Verordnung äusserten sich die Teilnehmer vorwiegend befürwortend. Die Wirtschaft und die Kantone legen jedoch Wert darauf, dass der administrative Aufwand möglichst gering gehalten wird und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Auch Berechnungen und Schätzungen sind erlaubt Der Aufwand für die Betriebe soll möglichst gering sein. Deshalb sind folgende Rahmenbedingungen vorgesehen: • Das schweizerische PRTR ist einfacher und weniger umfangreich als in der EU und den USA. Die Schadstoffliste der Verordnung enthält nur die 86 im PRTR-Protokoll aufgeführten Schadstoffe mit den entsprechenden Schwellenwerten. • Genaue Messdaten liefern zwar die zuverlässigsten Werte, sind aber finanziell am teuersten. Deshalb lässt das PRTR ausdrücklich auch Berechnungen oder Schätzungen der Freisetzungen und Transfers zu. • Die Betriebe können die Daten selber eingeben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, das BAFU mit der Eingabe zu beauftragen, falls sie dem Bund die Daten bereits für andere Zwecke gemeldet haben. Das BAFU hat zusammen mit der Schweizerischen Chemischen Industrie und verschiedenen Betrieben bereits zwei PRTR-Pilotprojekte durchgeführt. Diese zeigten, dass ein PRTR in der Schweiz mit vertretbarem Aufwand betrieben werden kann. UNECE PRTR Protokoll Ausgehend von den Empfehlungen der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in der Agenda 21 verabschiedete die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 1996 eine Empfehlung zur Einführung von PRTR in den Mitgliedstaaten. Zudem sorgte sie für eine weltweite Verbreitung ihres Konzepts. 2001 begann die UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) das PRTR-Protokoll auszuarbeiten, welches die Schweiz zwei Jahre später zusammen mit 36 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnete. Dieses Protokoll verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, ein öffentlich zugängliches PRTR aufzubauen, das auf jährlichen Meldungen von Betrieben basiert. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine entsprechende Verordnung bereits in Kraft gesetzt. Das erste Berichtsjahr wird 2007 sein.