Pressemitteilung, 27.07.2007 - 08:49 Uhr
Perspektive Mittelstand
Regierungsentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts noch verbesserungswürdig
(PM) , 27.07.2007 - Geplante Einführung einer Unternehmergesellschaft stößt auf KritikVon Alexander Wenger Bonn - Am 23. Mai 2007 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen („MoMiG“) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) Stellung genommen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem Gesetz die internationale Wettbewerbsfähigkeit von GmbHs gestärkt werden. So sieht der Gesetzentwurf insbesondere eine Erleichterung bei GmbH-Gründungen vor. Der Bundesrat weist nun in über 30 Einzeländerungsanträgen und Prüfbitten auf Verbessungsbedarf bei den Modernisierungsmaßnahmen hin. Intention des Gesetzentwurfs ist die Erleichterung und Beschleunigung von GmbH-Gründungen. So soll das Mindeststammkapital einer GmbH von bisher 25.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt und in bestimmten Fällen sogar ganz auf ein bestimmtes Mindeststammkapital verzichtet werden. Außerdem sollen GmbH-Gründungen mit einer Mustersatzung nicht mehr beurkundungspflichtig sein. Diese Einführung einer Mustersatzung wird vom Bundesrat als kontraproduktiv abgelehnt. Eine merkliche Beschleunigung sei hierdurch nicht erkennbar. „Die fehlende Flexibilität der Mustersatzung und die geringere Gründungsberatung führt zu erheblichen Nachteilen für die Gesellschafter“, betont der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers www.mingers-kollegen.de. Weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ohne initiales Stammkapital. „Die Einführung der UG ist eine Reaktion auf die Ltd. 95 Prozent der vor zwei Jahren in Deutschland gegründeten Ltd sind jedoch wieder abgemeldet. Daher ist das angebliche Bedürfnis für eine Unternehmergesellschaft nicht zu sehen. Zudem werden Gläubiger mit einer solchen UG keine werthaltigen Geschäfte ohne weitere Sicherheiten machen“, so Mingers. Weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats betreffen die geplanten Zustellungserleichterungen und die Vorkehrungen gegen die Ausplünderung geschäftsführerloser und insolvenzreifer GmbHs sowie das Verbot der Selbstkontrahierung, die Einzelvertretung durch den Geschäftsführer, die Intransparenz- und die Ausfallhaftung.