Pressemitteilung, 18.01.2012 - 09:10 Uhr
Perspektive Mittelstand
Regeln für Fahrradfahrer
Radwege, die mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, müssen benutzt werden, außer sie sind z. B. durch Schnee oder Eis tatsächlich unbenutzbar.
(PM) Güterlsloh, 18.01.2012 - Fahrradregeln für KinderKinder unter 9 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. 9- und 10-Jährige können noch auf dem Gehweg fahren, wenn sie sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen. Ab dem 11. Lebensjahr muss jeder Radler die Fahrbahn oder den Radweg benutzen. Radfahren entgegen der EinbahnstraßeEinbahnstraßen werden meist eingerichtet, um den Kraftfahrzeugverkehr zu lenken, Schleichwege zu unterbinden oder um Parkraum zu schaffen. Für den Radverkehr bedeuten Einbahnstraßen häufig eine Unterbrechung wichtiger Routen, die zu Umwegen führt. Um das Straßennetz für den Radverkehr besser zu erschließen, ist es wichtig, so viele Einbahnstraßen wie möglich für den Radverkehr durchlässig zu gestalten.Der Fahrzeugverkehr wird am Beginn der Einbahnstraße durch ein Zusatzschild auf den entgegenkommenden Radverkehr hingewiesen. Dem Radverkehr wird durch ein Zusatzzeichen unter dem Zeichen „Verbot der Einfahrt“ signalisiert, dass er entgegen der Einbahnrichtung fahren darf.Für Radverkehr durchlässige SackgassenDieses Schild weist darauf hin, dass es sich um eine für Fußgänger und Radverkehr durchlässige Sackgasse handelt. Eine Fahrradstraße ist prinzipiell dem Radverkehr vorbehalten. Durch Zusatzzeichen kann auch anderer Fahrzeugverkehr erlaubt sein. Es darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden.Radfahren in verkehrsberuhigten BereichenIn Straßen, die als verkehrsberuhigte Bereiche beschildert sind, sind Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer.Vorgeschrieben ist Schrittgeschwindigkeit für alle.In verkehrsberuhigten Zonen muss man jederzeit auf Fußgänger und spielende Kinder gefasst sein, da diese die Straßen in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen. In vielen Innenstädten sind viele Zonen weitgehend den Fußgängern vorbehalten. Damit man dennoch ohne Umwege über verkehrsreiche und gefährliche Strecken die Stadt durchqueren kann, gelten gewisse Ausnahmen.Es dürfen nur die Fußgängerzonen befahren werden, die durch Zusatzschilder für den Radverkehr freigegeben sind. Zusätzlich gibt es meist bestimmte Zeiten, in denen Radverkehr in Fußgängerzonen erlaubt ist. Das ist zumeis während des Lieferverkehrs von 18.30 bis 10.30 Uhr, an Samstagen bis 10 Uhr.Folgende Hinweise sind beim Fahrradfahren in Fußgängerzonen zu beachten:1. Fußgänger haben absoluten Vorrang.2. Rücksichtsvoll und im Schritttempo fahren.3. Besondere Vorsicht gilt bei kleinen Kindern, Behinderten oder alten Menschen.4. Absteigen, wenn der Fußgängerverkehr sehr dicht ist.5. Fahrradständer am Rande der Fußgängerzone nutzen und zu Fuß weitergehen.


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