Pressemitteilung, 18.01.2017 - 09:38 Uhr
Perspektive Mittelstand
Automatischer Informationsaustausch: Rechtzeitig Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen
In diesem Jahr beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Steuersünder können noch rechtzeitig Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen.
(PM) Köln, 18.01.2017 - Mit dem neuen Jahr ist auch der Startschuss für den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten gefallen. Das bedeutet, dass die Finanzbehörden der jeweiligen Staaten deutlich umfangreichere Informationen erhalten als bislang. Bei Auslandskonten geben die Kreditinstitute nicht nur persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Kontonummer weiter, sondern auch Informationen zu Jahres-Endsalden, Kapitalerträgen oder Veräußerungserlösen müssen an die Behörden gegeben werden. Für Steuersünder wird es damit noch einmal erheblich schwieriger, unversteuerte Einkünfte vor den Behörden zu verbergen. Zumal sich auch ehemalige Steueroasen an dem automatischen Informationsaustausch beteiligen. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird und eine entsprechende Strafe droht, ist damit noch einmal erheblich gestiegen.Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, den Steuerfahndern zuvorzukommen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt mit einer Selbstanzeige selbst reinen Tisch zu machen. Allerdings muss die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung rechtzeitig, d.h. bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde, gestellt werden, damit sie strafbefreiend wirken kann. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, um ihre strafbefreiende Wirkung entfalten zu können.Die Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Selbstanzeige stellt, sind hoch und für den Laien kaum zu überschauen und umso schwieriger zu erfüllen. Wer bei der Selbstanzeige auf kompetente Hilfe verzichtet und es auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Denn die komplexen Vorgänge lassen sich so kaum erfassen und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt und weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall detailliert erfassen und eine maßgeschneiderte Selbstanzeige erstellen, die alle nötigen Angaben und Unterlagen enthält. Dann kann die Selbstanzeige auch tatsächlich strafbefreiend wirken.Mehr Informationen zum Thema sind unter www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html erhältlich.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

GRP Rainer Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Augustinerstraße
50667 Köln
+49-221-2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com


ÜBER GRP RAINER RECHTSANWÄLTE

GRP Rainer Rechtsanw?lte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Soziet?t. An den Standorten K?ln, Berlin, Bonn, D?sseldorf, Frankfurt, Hamburg, M?nchen, Stuttgart und London ber?t die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten geh?ren nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.