Pressemitteilung, 28.09.2008 - 21:35 Uhr
Perspektive Mittelstand
www.shopanwalt.de – 119,00 EUR brutto für die außergerichtliche Abwehr von Abmahnungen
(PM) , 28.09.2008 - www.shopanwalt.de – 119,00 EUR brutto für die außergerichtliche Abwehr von Abmahnungen„Bitte lesen Sie die Abmahnung sorgfältig und beachten Sie die Fristen. Andernfalls drohen teure gerichtliche Verfahren.“ Dies ist unser erster Rat für den Empfänger einer Abmahnung. Trotz vieler Informationen im Internet zu dem Umgang mit Abmahnungen bleiben juristische Unsicherheiten. Feil Rechtsanwälte haben in Ihrem Onlineshop für Anwaltsdienstleistungen unter www.shopanwalt.de ein besonderes Angebot eingestellt. Für 119,00 EUR brutto erhält ein Abgemahnter umfassenden rechtlichen Beistand. Der Preis enthält die rechtliche Beratung über die Möglichkeiten, sich gegen eine Abmahnung wirksam zur Wehr zu setzen. Weiterhin ist im Preis der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung mit umfasst. Mehr zu dem Angebot unter www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119_40.htmlDie Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder Telefax und/oder in den Kanzleiräumen von Feil Rechtsanwälte.Hier der Fahrplan für die wirksame Abwehr von Abmahnungen:UNBERECHTIGTE ABMAHNUNGWenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie sich wehren. Wir informieren Sie über das sinnvollste Vorgehen in Ihrer konkreten Situation. Hier kommen u.a. in Frage:•Negative Feststellungsklage, •Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.ZWEIFELHAFTE RECHTSLAGEWenn der Wettbewerbsverstoß zweifelhaft (z.B. wegen einer regional unterschiedlichen Rechtsprechung), dann zeigen wir Ihnen die Risiken auf und unterbreiten Ihnen Vorschläge für ein weiteres außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen.In Betracht kommen dabei unter anderem:•Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, •Negative Feststellungsklage, •Vergleichsverhandlungen mit dem Gegner.BERECHTIGTE ABMAHNUNGWenn der Wettbewerbsverstoß begangen wurde, dann sind insbesondere •die Angemessenheit der Vertragsstrafe, •der angesetzte Streitwert, •die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren, •der Aspekt der Rechtsmissbräuchlichkeit sowie •die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Aufbrauchsfrist zu prüfen.Herausgeber dieser Pressemitteilung: Feil Rechtsanwälte Georgsplatz 9 30159 Hannover 0511/473906-01 Feil Rechtanwälte - Hannover - Rechtsanwalt Feil ist Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht. Er ist als Lehrbeauftragter der Fachhochschule Hannover tätig. Mehr über uns und unsere Schwerpunkte erfahren Sie unter www.shopanwalt.de. Dort finden Sie auch den ersten deutschen Onlineshop für Anwaltsleistungen. Täglich aktualisierte Rechtsinformationen veröffentlichen wir unter www.recht-freundlich.de.Hannover, den 28.09.2008