Pressemitteilung, 22.08.2016 - 11:15 Uhr
Perspektive Mittelstand
Rechtsschutz: Unverzichtbar bei Schmerzensgeldklage
(PM) Berlin, 22.08.2016 - Sommerzeit ist Fahrradzeit, doch leider endet nicht jeder Ausflug auf dem Zweirad in fröhlicher Runde. Eine kleine Unachtsamkeit oder ein wenig Pech genügen, dass ein Fahrradfahrer stürzt und sich verletzt. Solange es bei kleinen Schürfwunden bleibt, mag die Sache schnell vergessen sein. Anders sieht es aus, wenn es sich um einen schlimmen Sturz mit schwerwiegenden Verletzungen handelt. Dann ist unter Umständen eine Rechtsschutzversicherung nötig, um einen berechtigten Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Doch nicht jede Rechtsschutzversicherung zahlt in solchen Fällen.Unfallansprüche ziehen Prozess nach sichIn der warmen Jahreszeit zieht es begeisterte Sportler verstärkt nach draußen. Eine Fahrradtour mit der ganzen Familie macht den Großen und den Kleinen Spaß. Wenn man beim Fahren kräftig ins Schwitzen kommt, wirkt sich das positiv auf die Gesundheit aus. Hinzu kommt die Bewegung an der frischen Luft, und die einen oder anderen Sonnenstrahlen genießt man in der fröhlichen Runde bei schönem Wetter ebenfalls. Auch bei heißen Temperaturen trägt ein verantwortungsvoller Radfahrer natürlich die nötige Schutzkleidung. Ein gut sitzender Helm ist Pflicht, um sich vor schweren Kopfverletzungen bei einem Sturz zu schützen. Trotz aller Vorsicht kann es aber zu einem Unfall kommen. Vielleicht ist ein anderer Fahrer zu schnell unterwegs, vielleicht ist ein Zusammenprall unvermeidbar. Manchmal muss man einem Fußgänger ausweichen, unter Umständen war einer der Beteiligten einen Augenblick unaufmerksam. Die Verletzungen nach einem Fahrradunfall können gravierend sein. Wenn es bei Schürfwunden und kleineren blauen Flecken bleibt, mag man von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegenüber dem Verursacher oder anderen Beteiligten Abstand nehmen. Doch wenn aus einem scheinbar harmlosen Zusammenstoß eine langwierige Verletzung entsteht, stellt sich mancher Radfahrer die Frage nach einem Ausgleich für die empfundenen Schmerzen. Im schlimmsten Fall muss dieser gerichtlich geltend gemacht werden. Schadensersatz als Fall für GerichteWenn die Forderung nach Schadensersatz für Krankenhaus- und Behandlungskosten oder nach Schmerzensgeld im Raum steht, machen sie schnell eine gravierende Größenordnung aus. Die Summe kann sich leicht auf mehrere 10.000 Euro belaufen. Der Verursacher eines Unfalls wird diese in der Regel nicht ohne Widerstand zahlen. In der Konsequenz muss der Geschädigte eine Klage einreichen. Dazu schaltet er am besten einen Rechtsanwalt ein, der die Klage bei Gericht vorlegt und der ihn im Prozess fachgerecht vertritt. Für den Rechtsanwalt fällt eine Gebühr an. Hinzu kommen die Gerichtskosten, unterliegt der Kläger, sind unter Umständen auch die gegnerischen Kosten zu zahlen. Sie sind abhängig vom Streitwert und können eine erhebliche Summe ausmachen. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für solche Auslagen auf, deshalb kann der Geschädigte durchaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen. Doch nicht jede Versicherung übernimmt die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.Rechtsschutz frühzeitig prüfenBevor man einen Rechtsanwalt einschaltet, sollte man seinen Rechtsschutz hinsichtlich der Kostenübernahme prüfen. Der Baustein Schadensersatzrechtsschutz sollte im Vertrag abgedeckt sein, damit der Versicherte Schadensersatz und Schmerzensgeld auf dem Klageweg einfordern kann. Häufig ist diese Leistung aber nicht im Privatrechtsschutz vorgesehen, sondern Teil des Verkehrsrechtsschutzes. Wer im Zweifel ist, ob seine Rechtsschutzversicherung für die Kosten einer Schadensersatzklage aufkommt, sollte bei seinem Versicherer nachfragen, um später entstehende Auslagen nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen.Katharina Krech - Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de sagt zum Schadensersatz: „Der Schadensersatz-Rechtsschutz ist mit Sicherheit ein wichtiger Punkt, welcher in jeder guten Rechtsschutzversicherung enthalten sein sollte. Natürlich können gerade im Verkehrsbereich schlimme Unfälle passieren, die später auf eine Schadensersatzklage hinaus laufen. Wie schon oben beschrieben, ist es wichtig darauf zu achten, dass man hier den Verkehrsbereich mit abdeckt in dem der Schadensersatz-Rechtsschutz enthalten ist. Gleichzeitig sollte man aber auch darauf achten, dass dieser Bereich auch im Privatrechtsschutz mitversichert ist. Denn auch hier kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Falls der Baustein “Schadenersatz” im bisherigen Vertrag noch nicht mit abgedeckt ist, reicht hier meistens ein Anruf bei seiner Versicherungsgesellschaft. Oftmals ist in den neuen Tarifen der Gesellschaften dies mit abgedeckt. Somit muss man sich nicht gleich eine neue Versicherung suchen, sondern einfach seinen alten Tarif auf den neuen Umstellen.“Auf welche Leistungen man neben dem Schadensersatz bei einer Rechtsschutzversicherung ebenso achten sollte, erfährt man auf www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversicherung-leistungen/


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