Pressemitteilung, 17.03.2014 - 13:47 Uhr
Perspektive Mittelstand
Rechtsanwälte Merker + Bippus warnen Deutsche mit Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz vor falscher Sicherheit
Eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“ : Das betrifft nicht nur die anderen!
(PM) Konstanz, 17.03.2014 - Die Zustimmung zur eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“ verpflichtet die Schweiz zu tiefgreifenden Änderungen ihrer Gesetze. Die Schweizer Bundesverfassung soll geändert werden. Die Schweiz steuert dann die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer ist dabei auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer abzustellen, wobei Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzubeziehen sind. Völkerrechtliche Verträge der Schweiz, die dem entgegenstehen, sind innerhalb von drei Jahren neu zu ver-handeln und anzupassen.„Adieu Personenfreizügigkeit, herzlich willkommen in den altbekannten Kontingenten“ so die auch in der Schweiz niedergelassene deutsche Rechtsanwältin Ingrid Merker. „Und das wird nicht nur neue Zuwanderer in die Schweiz betreffen, sondern auch die Deutschen, die sich bereits derzeit in der Schweiz auf der Grundlage einer Bewilligung (insbesondere Ausweis B) aufhalten,“ fährt Rechtsanwältin Merker fort. „Die B-Bewilligung läuft jeweils 5 Jahre. Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch.“ „Welche Voraussetzungen für eine Verlängerung in Zukunft erfüllt sein müssen, ist derzeit offen. Der strenge Wortlaut des Referendums lässt aber eine deutliche Einengung befürchten,“ ergänzt die Steuerrechtsprofessorin und Steuerfachanwältin Birgit Elsa Bippus von der auf Steuerrecht und Fragen der Doppelbesteuerung spezialisierten Deutsch-Schweizer Kanzlei Merker + Bippus (www.merker-bippus.de). „Viele Deutsche, die heute in der Schweiz leben und arbeiten, kennen und schätzen natürlich alle Freiheiten in der Schweiz, die aber erst auf die Freizügigkeitsabkommen mit der EU zurückgehen. Sie haben ihren Lebensmittelpunkt mit ihrem gesamten Vermögen insbesondere auch aus steuerlichen Gründen, auf Dauer in die Schweiz verlagert, bekamen aber tatsächlich oft nur eine befristete B-Bewilligung. Und sie verkennen, dass diese Bewilligung ihnen keinen Bestandschutz für ihren Aufenthalt und ihre Lebensplanung in der Schweiz gibt,“ erläutert Rechtsanwältin Bippus. „Das deutsche Finanzamt rollt schon den roten Teppich für die Heimkehrer aus! So wie die Schweden in den 90-iger Jahren mehrheitlich aus der Schweiz nach Schweden zurückgekehrt sind, ist auch eine deutsche Rückwanderungswelle aus der Schweiz nach Deutschland zu erwarten.“„Nur diejenigen, die die Zeit der Restriktion kennen, können sich vorstellen, was das bedeutet. Die gesamten Lebensbedingungen für alle Familienmitglieder der Zuzügler in der Schweiz werden sich verändern. Es wird dabei nicht nur um die Aufenthaltsbewilligungen als solche gehen. Die Lebenshaltungskosten für Nichtschweizer werden sich wieder drastisch verteuern, der Familiennachzug kann eingeschränkt werden, und zwar in allen Rahmenbedingungen, wie z.B. auch Schul- und Bildungszugang für Kinder von Zuzüglern,“ warnt Rechtsanwältin Merker. „Auch der vertrauensvolle Erwerb hochpreisiger Schweizer Immobilien wird sich dann für Deutsche rächen, wenn wie damals der Verkauf an Ausländer nicht mehr gestattet sein wird. Schweizer werden bei Rückkauf sicherlich dafür nicht die hohen Preise zahlen.“ Die Rechtsanwältinnen sind sich einig: Die deutschen Zuzügler in der Schweiz wähnen sich in falscher Sicherheit. Die drohenden Veränderungen der Rechtslage für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz werden auch gut situierte deutsche Zuzügler und dort niedergelas-sene Unternehmen unter deutscher Leitung betreffen. Schlichtes Abwarten halten sie für eine schlechte, vorausschauend zu gestalten für eine gute Option. Sie raten zu kompetenter rechtlicher und steuerlicher Unterstützung in der Analyse und der Entscheidungsfindung. Die Kanzlei Merker + Bippus ist auf alle grenzüberschreitende Rechts- und Steuerfragen spezialisiert. Rechtsanwältin Merker ist zusätzlich in der Schweiz zugelassen, so dass sie über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in deutsch-schweizerischen Sachverhalten verfügt.


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ÜBER MERKER + BIPPUS

Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Konstanz und Rechtsanwältin Merker auch in Kreuzlingen (CH) be-raten in allen Rechtsfragen der Rückwanderung aus der Schweiz und dem Steuerrecht, insbesondere in den Fragen der Doppelbesteuerung. Zusammen mit dem Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof. Dr. Bippus diskret nach schnellen und sachgerechten Lösungen.