Pressemitteilung, 20.11.2007 - 14:45 Uhr
Perspektive Mittelstand
Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln: Online-Lexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
(PM) , 20.11.2007 - Die Kölner Rechtsanwälte Jörg Halbe und Thilo Wagner legen bereits seit Ende letzten Jahres auf www.onlinelexikon-arbeitsrecht.de ein Online-Lexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht auf. Das Wagner Halbe Online-Lexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht soll dem geneigten Leser die im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen immer wieder fallenden Begrifflichkeiten näher bringen. In einem ersten Schritt wird aufgezeigt, für was ganz allgemein der jeweilige Begriff steht. Im nächsten Schritt wird dessen kündigungsrechtliche Relevanz dargestellt. Dem Arbeitgeber, der sich zum Ausspruch einer Kündigung veranlasst sieht, dient das Lexikon somit in seiner auf das Wesentliche gestrafften Form als Checkliste zur Vorbereitung einer gerichtsfesten Kündigung. Dem von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer dient das Stichwortverzeichnis zur ersten Orientierung in einem sich anbahnenden Kündigungsrechtsstreit - das Wissen um die eigenen Rechte schafft Sicherheit und stärkt die Verhandlungsposition in der Auseinandersetzung mit dem kündigenden Arbeitgeber.Das Lexikon befindet sich im Aufbau und wird ständig erweitert und aktualisiert. Die Beiträge reichen von A wie Abmahnung über E wie Elternzeit und L wie Leiharbeit bis hin zu P wie personenbedingten Kündigung und S wie Schwerbehinderung. Mehr hierzu auch auf www.wagnerhalbe.de. Wagner Halbe Rechtsanwälte - KölnRechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.Poll-Vingster-Straße 105 51105 Kölnwww.wagnerhalbe.de info@wagnerhalbe.de Fon +49 (0)221 - 460 233 13Fax +49 (0)221 - 460 233 22Wagner Halbe Rechtsanwälte beraten Unternehmen insbesondere im* Arbeitsrecht für Arbeitgeber* Wettbewerbsrecht* Internetrecht* Immobilien- und Mietrecht sowie bei Existenzgründung, Vertragsgestaltung und Forderungseinzug. Privatmandanten stehen wir bei allen rechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere im* Arbeitsrecht für Arbeitnehmer* Verkehrsrecht* Erbrecht* Computerrecht* Strafverfahren und Bußgeldverfahren.