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Rechte und Pflichten von Gläubigern und Schuldnern

Was bei einer Zwangsvollstreckung zu beachten ist
(PM) Leipzig, 12.07.2010 - Immer mehr Menschen geraten auch in Deutschland in die Schuldenfalle. Nicht selten steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und pfändet die letzten Wertgegenstände. Im schlimmsten Fall geht es sogar um den genutzten Wohnraum. Das Immobilienportal www.myimmo.de hat alle wichtigen Informationen zum Thema Zwangsvollstreckung zusammengestellt.

Sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner stellt die Zwangsvollstreckung oft das letzte Mittel dar. Der Schuldner hat die Forderungen seines Gläubigers nicht erfüllt und dieser versucht nun an sein Geld zu kommen. Das geschieht meistens durch Pfändung und Zwangsversteigerung von Wertgegenständen, Immobilien oder der Wohnung (www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung) des Schuldners selbst.

Völlig schutzlos ist der Schuldner allerdings nicht seinem Gläubiger ausgeliefert. Der Gläubiger muss nämlich einen Vollstreckungstitel vorweisen können. Das können notarielle Urkunden oder Vollstreckungsbescheide eines Mahnverfahrens sein. Diese müssen außerdem noch mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein. Kommt es dann zur Vollstreckung, gibt es immer noch Regelungen zum Schutz des Schuldners. So darf zum Beispiel nur ein bestimmter Anteil des Arbeitseinkommens oder von staatlichen Leistungen gepfändet werden. Zusätzlich wird auch berücksichtigt, ob noch weitere Familienangehörige von diesem Einkommen mitfinanziert werden müssen. Es kommt nicht selten vor, dass unter solchen Umständen überhaupt nichts mehr vom Einkommen den Schuldners gepfändet werden darf. Besitzt er außerdem keine Wertgegenstände, die sich noch gewinnbringend veräußern lassen, hat der Gläubiger das Nachsehen. Für einen Gläubiger gilt es daher immer, genau zu prüfen, ob sich der immense juristische Aufwand überhaupt lohnt.

Weitere Informationen:
news.myimmo.de/zwangsvollstreckung/9152.html
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