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Pressemitteilung

Nur Bares ist Wahres? Bargeldkontrollen an EU-Grenzen verschärft

(PM) , 24.10.2007 - Köln, 24. Oktober 2007: Seit Juni gelten neue Vorschriften im europäischen Bargeldverkehr. Reisende müssen Barmittel ab 10.000 Euro bei Ein- oder Ausreisen aus der EU unaufgefordert beim Zoll angeben. Ebenso gilt eine neue Deklarationsgrenze bei Grenzübertritten innerhalb der EU. Ziel ist die Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Vereinigungen. Rechtsanwalt Petri warnt vor Meldungen des Zolls an das zuständige Finanzamt.

Kaum einer weiß es, doch der Zoll achtet genau darauf: Die Bargeldkontrollen an den Grenzen der Europäischen Union haben sich seit dem 15. Juni 2007 verschärft. Barmittel ab einer Höhe von 10.000 Euro unterliegen bei Reisen aus oder in die EU erstmals der Anmeldepflicht. Entsprechende Beträge müssen bei den zuständigen Behörden, in Deutschland ist dies die Zollstelle, bei der Ein- oder Ausreise schriftlich angegeben werden.
Relevant ist diese Neuerung vor allem für Reisende, die in die Schweiz möchten. Sie müssen die nötige Anmeldung nun schriftlich bei der Zollstelle vornehmen und den mitgeführten Betrag, die Personalien des Anmeldepflichtigen, des Eigentümers und Empfängers sowie den Verwendungszweck und die Herkunft der Barmittel nennen.
„Unter Barmitteln versteht man sowohl Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Zahlungswechsel als auch Aktien und Schuldverschreibungen“, erklärt Dirk Petri, Fachanwalt für Strafrecht der Kölner Kanzlei Brüssow & Petri. „Bei der Umrechnung ausländischer Währungen wird der jeweilige Geldkurs am Tag der Ein- oder Ausreise zugrunde gelegt.“

Neue Deklarationsgrenze innerhalb der EU-Staaten
Bei Grenzüberschreitungen zwischen der Bundesrepublik und anderen EU-Staaten muss weiterhin nur auf Verlangen der Zollbeamte die Höhe der Barmittel mündlich angezeigt werden. Allerdings ist auch hier die Deklarationshöhe von 15.000 Euro auf 10.000 Euro heruntergesetzt worden. Danach sind auf Verlangen der Zollbeamten Beträge von 10.000 Euro oder mehr pro Person vollständig anzuzeigen. Im Gegensatz zur Ein- und Ausreise aus der EU gelten hier auch Edelmetalle und Edelsteine als anzeigepflichtig.
Ziel dieser neuen Regelung ist es, dem Geldverkehr aus illegaler Herkunft vorzubeugen. Geld aus Straftaten oder auch Geld zur Finanzierung von Terrorismus soll somit sichergestellt werden.

Missachtung der neuen Regelung kann teuer werden
Wer sich nicht an die neuen Regelungen hält oder falsche Angaben macht, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden. Petri erläutert: „Ein weiterer negativer Nebeneffekt ist die Kontrollmitteilung des Zolls an das zuständige Finanzamt. Wird dem betroffenen Bürger gegenüber ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche oder ein Bußgeldverfahren wegen unterlassener Deklaration bekannt gegeben, schließt dies allerdings nicht die nachfolgende Selbstanzeige wegen hinterzogener Steuern aus“, so der Fachanwalt. Eine rechtzeitige Selbstanzeige führt zur Straffreiheit.

Über die Kanzlei Brüssow & Petri
Die Kanzlei Brüssow & Petri mit Sitz in Köln-Porz ist sowohl regional, national als auch international tätig. Das Anwaltsbüro wurde 1981 von Rainer Brüssow gegründet. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dirk Petri und Rechtsanwältin Claudia Lenné liegen die Kanzleischwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht. Die Rechtsanwälte sind sowohl präventiv bei der Vermeidung von Ermittlungsverfahren als auch im Falle des Eintritts zu deren Bewältigung tätig. Ein Spezialgebiet ist die Unternehmensberatung in Krisensituationen. Zu den Mandanten zählen Firmen und Persönlichkeiten zum Beispiel aus den Bereichen Baugewerbe, Abfallentsorger und Medizin.
Weitere Informationen finden Sie unter www.anwaltkanzlei.de.

Pressekontakt
Public Affairs PR Agentur GmbH ◊ Judith Jussenhofen
Spichernhöfe ◊ Kamekestr. 21 ◊ 50672 Köln ◊ Telefon 0221/ 95 14 41-61
Fax 0221/95 14 41-50 ◊ E-Mail Judith.Jussenhofen@public-affairs.de
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