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Pressemitteilung

Real-Time-Marketing mit Steinbrücks Stinkefinger

(PM) Sindelfingen, 25.09.2013 - Die Welt diskutiert über Steinbrücks Stinkefinger – und die Werbung mischt mit. Zum Beispiel SIXT mit einer Anzeige, die den Finger und nicht den Mietwagen in den Vordergrund stellt. So wird die Marke Teil einer Diskussion, da das Thema für potenzielle Kunden zu diesem Zeitpunkt relevant ist. Das so genannte Real-Time-Marketing eignet sich demnach gut für Entscheider im B2B, da diese stark an Wirtschaft und Politik interessiert sind.

Kampagne schnell an den Start gebracht

Einen Selbstversuch hat die B2B-Agentur dieleutefürkommunikation unternommen. „Steinbrücks Stinkefinger“ wurde zum Aufhänger einer Werbekampagne. Die Aktion startete am Tag der Veröffentlichung des Politiker-Fotos und lief drei Tage. Die Kanäle der Kampagne waren ein E-Mailing an Kunden und Interessenten, Google AdWords, Facebook Ads sowie Twitter.

„Steinbrücks Stinkefinger: Bilder wirken! Auch im B2B?“, lautete die Botschaft der Kampagne. Die Elemente wurden mit einer zentralen Website verlinkt. Der kostenlose Download des Whitepapers „Visuelle Medien im B2B-Marketing“ diente als Call to Action.

Echtzeit – was es kostet, was es bringt

Die Fremdkosten der Kampagne beliefen sich auf 209,70 Euro. Nutzen und Kosten gegenübergestellt:
• 26 Prozent Öffnungsrate E-Mailing – keine Fremdkosten
• Durchschnittliche Positionierung auf Platz 1,1 bei Google, 7.531 Impressionen – 0,001 Euro pro Impression
• 128 Downloads des Whitepapers – keine Fremdkosten
• 210 neue Likes für Facebook-Seite – 0,95 Euro pro Like

Keywords: Google passt auf – bei den anderen

Als Keywords für die Google-Anzeigen wurden „Steinbrück“ und „Stinkefinger“ gesetzt. Begriffe, mit denen Google selbst Werbung für google.de/wahlen schaltete. Nichtsdestotrotz lehnte die Suchmaschine die fremde Anzeige wegen anstößiger und unangemessener Ausdrücke zunächst ab. Erst als aus dem „Stinkefinger“ ein „Mittelfinger“ wurde, gab es grünes Licht.

Im Einklang mit dem Urheberrecht bleiben

Dem Stinkefinger-Fotografen stinkt’s: Die Verbreitung des Originalbildes durch Medien und Unternehmen ist inflationär und verletzt seine Urheberrechte. Inzwischen ist die unerlaubte Nutzung ausdrücklich untersagt. Tatsächlich ist es in so einem Fall sicherer, das Foto zum Beispiel nachzustellen, wie bei der Kampagne von dieleutefürkommunikation geschehen. Damit vermeidet man Abmahnungen oder Strafen und hält die Kosten niedrig.
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